Zum Hauptinhalt Zur Navigation

Bundestag: Geheimdienstbefugnisse gelten unbefristet

Der Bundestag hat einer Entfristung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes zugestimmt. Fachleute halten dieses für verfassungswidrig.
/ Moritz Tremmel
24 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)
Kuppel des Bundestages. (Bild: Robert Diam/Pixabay)
Kuppel des Bundestages. Bild: Robert Diam/Pixabay

Der Bundestag hat am Donnerstagabend das Terrorismusbekämpfungsgesetz verlängert, das nach den Anschlägen vom 11. September 2001 entstanden war und die Befugnisse der Sicherheitsbehörden ausweitete. Darunter fallen insbesondere Auskunftspflichten für Fluggesellschaften, Finanzdienstleister, aber auch Telekommunikationsunternehmen. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD angenommen. FDP, Grüne und Linkspartei stimmten dagegen.

Die bisher befristeten Regelungen stehen im Bundesverfassungsschutzgesetz und ermöglichen neben dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) auch dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) weitreichende Zugriffe auf Daten der oben genannten Branchen sowie den Einsatz von IMSI-Catchern "zur Feststellung genutzter Mobiltelefonnummern und zur Ausschreibung im Schengener Informationssystem zur Nachverfolgung internationaler Bezüge," heißt es im Gesetzentwurf(öffnet im neuen Fenster) . Nun stimmte der Bundestag für die Entfristung der Geheimdienstbefugnisse. Die Regelungen wären sonst zum 10. Januar 2021 ausgelaufen.

Kritik an verfassungswidrigen Regelungen

In einer Anhörung am 2. November im Bundestag(öffnet im neuen Fenster) hatten Fachleute die Regelungen als teils verfassungswidrig kritisiert. Das Bundesverfassungsgericht habe mit seiner Entscheidung im Mai mehrere der Bestimmungen "sturmreif geschossen" , sagte der Professor für Öffentliches Recht, Matthias Bäcker. Dies gelte insbesondere für die Vorschriften zur Datenübermittlung zum Zweck der Strafverfolgung, die seither verfassungsrechtlich "nicht zu halten" seien.

Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber appellierte an den Bundestag, die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Aufgabe einer Reform des Geheimdienstrechtes zu erledigen, "statt über die Entfristung einzelner Normen zu diskutieren" . Elke Steven von der Bürgerrechtsorganisation Digitale Gesellschaft forderte eine Überwachungsgesamtrechnung und Freiheitsanalyse, bevor Antiterrorbefugnisse verstetigt würden. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgericht aus dem Jahr 2005 müssten die verschiedenen Grundrechtseingriffe in ihrer gemeinsamen Wirkung analysiert werden.

Der Vizepräsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jürgen Peter, befürwortete den Entwurf der Bundesregierung hingegen: Erkenntnisse von Nachrichtendiensten seien auch für die polizeiliche Ermittlungsarbeit und die Strafverfolgung unverzichtbar.


Relevante Themen