Bundestag: E-Petitionssystem erlaubt Unterzeichnen auch mit Pseudonym
Das neue Internetportal des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages ist online. Bundestagspräsident Norbert Lammert gab am Sonntag, dem 9. September 2012 den offiziellen Start der überarbeiteten Version bekannt(öffnet im neuen Fenster) . Um den Datenschutz zu erhöhen, kann jeder auch mit einem vom System vorgegebenen Pseudonym unterzeichnen. Das Pseudonym in den Diskussionsforen bleibt weiter frei wählbar.
Den Angaben zufolge gibt es in dem Internetportal über eine Million registrierte Nutzer, 250.000 verfasste Diskussionsbeiträge und etwa 50 Millionen Klicks pro Jahr. Mehr als 25.000 elektronische Eingaben wurden über das Webformular auf Bundestag.de abgegeben, die erste am 5. September 2005.
Keine Basisdemokratie
Basisdemokratie wurde damit nicht eingeführt: Bei allen Petitionen kann sich der Ausschuss mit Zweidrittelmehrheit auch gegen eine öffentliche Anhörung bei erreichtem Quorum entscheiden.
Den Protest gegen Internetsperren unterstützten neben mehreren großen Demonstrationen auch 134.015 Menschen mit einer an den Bundestag gerichteten Onlinepetition gegen das Gesetzesvorhaben der damaligen Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU). Die größte öffentliche Unterstützung mit 186.356 Mitzeichnern hatte bislang jedoch die Petition des Deutschen Hebammenverbandes vom 28. Juni 2010 gegen steigende Haftpflichtprämien für freiberufliche Hebammen.
Das überarbeitete System des Petitionsportals soll es zudem erleichtern, sich barrierefrei am Politikgeschehen zu beteiligen. Ausschussvorsitzende Kersten Steinke (Die Linke) begründete die Überarbeitung damit, dass mittlerweile "rund ein Drittel aller Petitionen den Deutschen Bundestag über das Internet erreichen" . Das seien im vergangenen Jahr über 5.000 gewesen. "Das Internet nimmt an Bedeutung zu, dem haben wir uns als Petitionsausschuss gestellt" , sagte Steinke.
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