Bundesregierung: Wallbox-Förderung wird nicht neu aufgelegt
Noch ist unklar, wie der Kauf von Elektroautos künftig gefördert wird. Für die private Ladestelle soll es jedoch kein Geld vom Staat mehr geben.

Die Bundesregierung will die im vergangenen Jahr ausgelaufene Förderung privater Wallboxen nicht mehr neu auflegen. Das geht aus einer Antwort des Bundesverkehrsministeriums (PDF) auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion zum Thema Ladeinfrastruktur hervor. Wörtlich heißt es darin: "Eine Wiederauflage dieser Förderrichtlinie ist nicht geplant. Das Förderprogramm hatte eine starke Anschubwirkung für die Elektromobilität und hat dazu beigetragen, die Produkte und Dienstleistungen zu etablieren." Die Wirtschaftswoche berichtete zuerst darüber.
In der Antwort bekräftigt die Bundesregierung ihr Ziel, "dass im Jahr 2030 mindestens 15 Millionen vollelektrische Pkw in Deutschland zugelassen sind". Inwieweit die Anschaffung solcher Autos künftig gefördert werden soll, lässt das Ministerium aber weiter offen. Es heißt lediglich: "Die Bundesregierung hat dafür ein neues Förderdesign für den Umweltbonus erarbeitet. Nach Auffassung der Bundesregierung muss das neue Förderdesign daneben insbesondere die aktuelle und künftige Marktentwicklung sowie die verfügbaren Haushaltsmittel berücksichtigen und als Massenantragsverfahren so unbürokratisch wie möglich bleiben. Das neue Förderdesign befindet sich in der Abstimmung."
Autoindustrie und Verbraucherverbände setzten sich noch Ende 2021 für eine Neuauflage der Wallboxförderung ein. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hatte die Förderung Ende Oktober 2021 gestoppt, nachdem die mehrfach aufgestockte Fördersumme von insgesamt 800 Millionen Euro mehr als ausgeschöpft worden war. Dabei wurden pro installierter Wallbox jeweils 900 Euro gezahlt. Die Förderung erfolgte unabhängig davon, ob der Antragsteller ein Elektroauto besitzt.
Der Bundesregierung zufolge waren zum 1. April 2022 bundesweit 50.203 Normalladepunkte und 8.723 Schnellladepunkte in Betrieb. Jeder der 401 Kreise und kreisfreien Städte verfügt inzwischen über öffentlich zugängliche Ladeeinrichtungen im Kreis- oder Stadtgebiet.
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