Bundesregierung: Vorschlag für komplett digitale Arbeitsverträge beschlossen

Arbeitsverträge sollen künftig vollständig papierlos zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern abgeschlossen werden können. Das sieht der Vorschlag für eine Gesetzesänderung vor, den die Bundesregierung am 19. Juni 2024 beschlossen hat.
Demnach wird die schriftliche Nachweispflicht der Vertragsbedingungen im Nachweisgesetz (öffnet im neuen Fenster) durch die Textform ersetzt. "Nur in Wirtschaftsbereichen, die besonders von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung bedroht sind, bleibt es beim verpflichtenden Nachweis in Papierform" , teilte das Justizministerium mit(öffnet im neuen Fenster) .
Das geplante Bürokratieentlastungsgesetz befindet sich bereits im parlamentarischen Verfahren(öffnet im neuen Fenster) . Daher beschloss das Kabinett nur eine sogenannte Formulierungshilfe für die Bundestagsabgeordneten.
Dem Vorschlag (PDF)(öffnet im neuen Fenster) zufolge kann die Niederschrift des Vertrages künftig in Textform "abgefasst und elektronisch übermittelt werden, sofern das Dokument für den Arbeitnehmer zugänglich ist, gespeichert und ausgedruckt werden kann und der Arbeitgeber den Arbeitnehmer mit der Übermittlung auffordert, einen Empfangsnachweis zu erteilen" .
Weiterhin sieht der Vorschlag vor, dass der Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers "unverzüglich" eine Niederschrift des Arbeitsvertrags erstellen muss.
Geringe Einsparungen erwartet
Der Begründung zufolge muss die Übermittlung der Verträge individuell an jeweiligen Arbeitnehmer erfolgen, eine allgemeine Bekanntmachung reiche nicht aus. Für die Zugänglichmachung sei dabei insbesondere erforderlich, "dass auf Seiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein elektronischer Übermittlungsweg eröffnet ist und sie auf das Dokument uneingeschränkt Zugriff nehmen können" .
Der schriftliche Nachweis müsse auf Verlangen des Arbeitnehmers "unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern, und unter Hinweis auf den Geltungsbeginn der wesentlichen Vertragsbedingungen erteilt werden" . Durch den Anspruch werde sichergestellt, dass den Arbeitnehmern "im Streitfall vor Gericht die Beweiskraft des bisher von vornherein schriftlich zu erteilenden Nachweises erhalten bleibt" .
Die Einsparungen für die Wirtschaft durch die Gesetzesänderung dürften sich allerdings in Grenzen halten. "Bei Nutzung der Textform werden Druckkosten eingespart. Mit einer geschätzten Druckzeit von 0,5 Minuten und einem Lohnsatz von 23,60 Euro laut Leitfaden zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands in Regelungsvorhaben der Bundesregierung (Gesamtwirtschaft, niedrige Tätigkeit) ergibt sich eine mögliche jährliche Einsparung von rund 1,7 Millionen Euro" , heißt es in dem Vorschlag.



