Bundesregierung: Verschärfte Form des Leistungsschutzrechts kommt morgen

Am 29. August 2012 will die Bundesregierung das umstrittene Leistungsschutzrecht beschließen. Das hat das Bundesjustizministerium Golem.de bestätigt. Das Blog Netzpolitik.org(öffnet im neuen Fenster) hatte zuvor über den Termin berichtet.
Mit dem Leistungsschutzrecht, das durch Änderungen in Paragraf 87 des Urheberrechtsgesetzes eingeführt werden soll, will die Bundesregierung den Verlagen mehr Macht im Internet geben. Hintergrund ist, dass Konzerne wie der Axel-Springer-Verlag der Meinung sind, Google würde an der Auflistung von Presseartikeln Geld durch Werbung verdienen und müsste diejenigen finanziell beteiligen, die solche Inhalte produzieren.
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) wandte sich am 30. Juli 2012 gegen den geänderten Entwurf, der nur die Suchmaschinenbetreiber betraf. Der Rechtsanwalt Jan Moenikes (SPD) hat die morgen im Bundeskabinett zu behandelnde Version des Leistungsschutzrechtes veröffentlicht(öffnet im neuen Fenster) . Laut Moenikes heißt es nun wieder: "Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen oder Teilen hiervon, soweit sie nicht durch gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen oder gewerbliche Anbieter von Diensten erfolgt, die Inhalte entsprechend aufbereiten. Im Übrigen gelten die Vorschriften des Teils 1 Abschnitt 6 entsprechend."
Auch wenn sich das Wort "entsprechend" eigentlich nur auf "Suchmaschinenbetreiber" beziehen solle, könnte der tatsächliche Geltungsbereich der Vorschrift damit aber in der Praxis wieder uferlos werden, schlussfolgerte Moenikes. Denn erfasst würde mit dieser Formulierung beispielsweise auch Zusammenstellungen von RSS-Feeds und Twittermeldungen, wenn der Blogbetreiber als "gewerblicher Anbieter" anzusehen sei.
Der ganze Kuchen im Internet für die Verlage
Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) erklärte(öffnet im neuen Fenster) : "Es ist schlicht ein Gebot der Gerechtigkeit, dass ein Verleger, mit dessen Inhalten Suchmaschinenbetreiber Geld verdienen, davon etwas bekommt." Leistungsschutzrechte bremsten nicht die Innovation, sondern sie böten gerade einen Anreiz dazu. Verlage würden so "den ganzen Kuchen" im Internet bekommen.
Laut Angaben(öffnet im neuen Fenster) der Unternehmensberatung The Reach Group, die gemeinsam mit dem Analyse-Anbieter Sistrix erhoben wurden, gehören 92,5 Prozent der Google-Suchergebnisse nicht zu einem Nachrichtenverlag. 8,3 Prozent der Treffer auf der ersten Google-Ergebnisseite gehören zu deutschen Nachrichtenangeboten. Jeder siebente Nachrichtenverlag bucht demnach selbst bezahlte Anzeigen über Google Adwords.
Nachtrag vom 29. August 2012, 09:17 Uhr
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) erklärten: "Die Verleger unterstützen den Ansatz des Entwurfs, gewerbliche Suchmaschinen und Aggregatoren von Presseerzeugnissen in den Mittelpunkt der Regelung zu stellen."