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Bundesregierung: Nutzung von Datenbrokern ist Staatsgeheimnis

Die Bundesregierung will keine Angaben dazu machen, bei welchen Firmen deutsche Sicherheitsbehörden Nutzerdaten einkaufen.
/ Friedhelm Greis
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Die Liste mit den Datenhändlern der Bundesregierung ist streng geheim. (Bild: Pixabay)
Die Liste mit den Datenhändlern der Bundesregierung ist streng geheim. Bild: Pixabay

Die Bundesregierung will sich nicht dazu äußern, ob Sicherheitsbehörden wie das Bundeskriminalamt Handy-Standortdaten oder andere personenbezogene Daten von sogenannten Datenbrokern ankauft. Entsprechende Fragen könnten für das BKA, die Bundespolizei und die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (Zitis) aus Gründen des Staatswohls nicht einmal in eingestufter Form beantwortet werden. Das bedeutet, dass Abgeordnete die Antworten auch nicht in der Geheimschutzstelle des Bundestags einsehen dürfen.

Hintergrund der Äußerung ist eine Kleine Anfrage(öffnet im neuen Fenster) (PDF) der Linken-Fraktion vom 5. November 2025. Die Antwort(öffnet im neuen Fenster) (PDF) wurde von Netzpolitik.org veröffentlicht.

In ihrer Antwort auf die Anfrage schließt die Regierung nicht aus, "dass der Bezug von personenbezogenen Daten von Datenhändlern im Einzelfall zur Erfüllung ihrer Aufgaben angemessen sein kann" . Dies müsse "im jeweiligen Einzelfall unter Berücksichtigung der jeweiligen Rechtslage individuell geprüft werden" .

Bewegungsprofile durch Datensammlung möglich

Die Erhebung und Vermarktung solcher Daten durch kommerzielle Anbieter ist umstritten. So können Standortdaten aus dem Smartphone unter Umständen mehr verraten als den aktuellen Aufenthaltsort. Daten aus der Onlinewerbung können Rückschlüsse darauf zulassen , welchen Beruf jemand hat, oder sogar einzelne Personen identifizieren. Im Juli 2024 ergab eine Recherche, die Netzpolitik.org zusammen mit dem Bayerischen Rundfunk (BR) durchgeführt hatte , dass die Daten Bewegungsprofile von Millionen von Menschen aus Deutschland offenlegten.

Die Linke-Fraktion fragte konkret nach den Anbietern Datarade, Datastream Group, Datasys, Gravy Analytics, Unacast, Irys, Huq Industries, Gapmaps, Azira, Start.io, Sovereign Intelligence, Predik, Quadrant und Veraset. Anbieter wie Palantir, die solche Datensammlungen analysieren und mit anderen Quellen verknüpfen können, waren nicht Gegenstand der Anfrage.

Selbst geheime Antwort zu brisant

Der Bundesregierung zufolge würden durch die Beantwortung der Fragen "Einblicke auf zur Verfügung stehende (kriminal-)polizeiliche und sonstige technische Vorgehensweisen zur Gefahrenabwehr oder zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten offengelegt oder Rückschlüsse darauf ermöglicht und damit die Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden gefährdet" .

Darüber hinaus wird behauptet: "Täter oder potenzielle Zielpersonen könnten ihr Verhalten anpassen und künftige Maßnahmen dadurch erschweren oder gar vereiteln." Ebenfalls könnte eine Beantwortung "fremde staatliche Akteure dazu verleiten, entsprechende Dienste anzugreifen, um die jeweiligen Datenbestände im eigenen Sinne zu manipulieren" . Eine Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages komme "angesichts ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung der technischen Aufklärung für die Aufgabenerfüllung nicht in Betracht" .

Die Abgeordnete der Linken, Donata Vogtschmidt, kritisierte die Geheimhaltung durch die Regierung. "Es ist absolut nicht hinnehmbar, dass die Bundesregierung die Öffentlichkeit im Unklaren darüber lässt, ob und in welcher Form Sicherheitsbehörden persönliche Daten einkaufen, die die Menschen vermeintlich freiwillig für Werbezwecke freigegeben haben" , sagte sie Netzpolitik.org und forderte "Transparenz darüber, wie und auf welcher Rechtsgrundlage deutsche Sicherheitsbehörden am Markt für kommerzielle Geschäfte mit persönlichen Daten beteiligt sind" .


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