Bundesregierung: Zu Forensik-Tools zur Smartphone-Spionage sagen wir nix

Das Bundesinnenministerium macht keine Angaben dazu, ob deutsche Strafverfolgungsbehörden sogenannte elektronische Forensik-Tools verwenden, mit denen Nutzerdaten auf Smartphones und Handys ausgelesen werden können. Das wurde dem Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko (Die Linke) mitgeteilt (PDF)(öffnet im neuen Fenster) .
"Eine spezifizierte Darstellung dieser Technik in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil ihrer Antwort ist der Bundesregierung aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Die Antwort der Bundesregierung auf diese Frage muss als 'Verschlusssache – Geheim' eingestuft werden und kann bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages eingesehen werden. Die Einstufung als Verschlusssache ist aber im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl aus folgenden Gründen erforderlich. Die Preisgabe von Informationen zu den bei den Bundesbehörden verwendeten forensischen Werkzeugen zum Auslesen von Mobiltelefonen würde Dritten Rückschlüsse auf Möglichkeiten und Grenzen auf diesem Gebiet ermöglichen. Dadurch könnten polizeiliche und nachrichtendienstliche Ermittlungen gefährdet beziehungsweise verhindert werden."
Britische(öffnet im neuen Fenster) und US-amerikanische Medien(öffnet im neuen Fenster) hatten berichtet, dass Polizeibehörden Geräte wie Aceso Kiosk(öffnet im neuen Fenster) und Aceso Field vom Hersteller Radio Tactics(öffnet im neuen Fenster) und UFED von Cellbrite einsetzen, um Nutzerdaten auf Smartphones und Handys auszulesen. Auch gelöschte Daten ließen sich damit wiederherstellen. Die Geräte könnten neben SMS, GPS-Daten, E-Mails, Anruflisten, Bildern und Videos auch die Zugangsdaten von sozialen Netzwerken auslesen.
Ausgelesen wird vom Flashspeicher, der Festplatte, der SIM- und der Memory Card. Möglich seien auch Angriffe auf Navigationsgeräte, erklärt Aceso. Ausgegeben würden die Daten im AES-verschlüsselten Format. Die Angriffe auf die Smartphones führt die britische Polizei nach eigenem Bekunden ohne Durchsuchungsbefehl durch.
Hunko: "Die Antwort der Bundesregierung zur Spionage in beschlagnahmten Mobiltelefonen ist besorgniserregend. Das Fragerecht von Abgeordneten wird zur Makulatur. Mir ist nicht ersichtlich, weshalb die Nutzung dieser forensischen Werkzeuge dem Geheimschutz unterliegen soll." Er habe erfahren wollen, ob beispielsweise die Bundespolizei Mobiltelefone von in Gewahrsam Genommenen ausliest. Auch wenn diese Geräte vom Bundes- oder Zollkriminalamt genutzt werden, müsse dies einer anwaltlichen und bürgerrechtlichen Prüfung unterzogen werden. "Ich muss nun davon ausgehen, dass das Auslesen von Mobiltelefonen von deutschen Behörden praktiziert wird" , erklärte er.



