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Bundesregierung: Elektronische Arbeitszeiterfassung kommt vorerst doch nicht

Das Arbeitsministerium wollte Arbeitgeber zur elektronischen Zeiterfassung verpflichten. Das ist nach Einwänden der FDP erstmal vom Tisch.
/ Daniel Ziegener
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Hubertus Heil musste den Gesetzentwurf seines Ministeriums überarbeiten. (Bild: BMAS)
Hubertus Heil musste den Gesetzentwurf seines Ministeriums überarbeiten. Bild: BMAS

Ein im Februar bekanntgewordener Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums sah die Einführung einer elektronischen Arbeitszeiterfassung für zahlreiche Branchen vor. Dieser Teil des von SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil vorgelegten Gesetzentwurfs zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung wurde nun gestrichen – auf Drängen des Koalitionspartners FDP.

"Die elektronische Arbeitszeiterfassung ist in der Praxis nicht umzusetzen" , sagte Pascal Kober der Süddeutschen Zeitung(öffnet im neuen Fenster) . Der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Bundestag führt Bedenken wegen der "erheblichen Belastungen" für die Betriebe an. So müssten neue Software eingeführt und teils Diensthandys angeschafft werden.

Der vorherige Gesetzentwurf hatte vorgesehen, unter anderem die Arbeitgeber von geringfügig Beschäftigten zu verpflichten, "jeweils unmittelbar bei Arbeitsaufnahme sowie Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch und manipulationssicher aufzuzeichnen" .

Lösung zur Zeiterfassung bleibt ungeklärt

Zur Kontrolle, ob der gesetzliche Mindestlohn auch eingehalten wird, ist die Erfassung der Arbeitszeit entscheidend. Dieser wird am 1. Oktober 2022 auf 12 Euro die Stunde angehoben. Gleichzeitig soll die Geringfügigkeitsgrenze für sogenannte Minijobs auf 520 Euro steigen. Das Arbeitsministerium nannte im Gesetzentwurf das Leisten unbezahlter Mehrarbeit als häufigsten Umgehungsmechanismus.

Nicht nur die FDP, sondern auch Wirtschaftsverbände äußerten Zweifel(öffnet im neuen Fenster) an der Umsetzbarkeit der elektronischen Arbeitszeiterfassung. Der Gesetzentwurf führte zwar eine Schätzung der erwarteten Kosten für Betriebe an, beinhaltete aber wenige konkrete Details.

Mit der Streichung des Absatzes aus dem Gesetzentwurf bleibt das Thema Arbeitszeiterfassung weiterhin ungeklärt. Schon 2019 entschied der Europäische Gerichtshof(öffnet im neuen Fenster) , dass EU-Mitgliedsstaaten Arbeitgeber dazu verpflichten müssen, Arbeitszeiten komplett zu erfassen. Das würde auch für die Arbeit im Homeoffice gelten.


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