Zum Hauptinhalt Zur Navigation

Bundesregierung: Beschwerden über unerlaubte Telefonwerbung steigen drastisch

In diesem Jahr hat die Plage der Telefonwerbung wieder massiv zugenommen. Schon jetzt ist bei den Beschwerden bei der Bundesnetzagentur fast das Vorjahresniveau erreicht.
/ Achim Sawall
34 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)
Bundesnetzagentur (Bild: Wolfgang Rattay/Reuters)
Bundesnetzagentur Bild: Wolfgang Rattay/Reuters

Die Zahl der Verbraucherbeschwerden bei der Bundesnetzagentur über unerlaubte Telefonwerbung ist im ersten Halbjahr 2017 drastisch auf 26.080 gestiegen. Damit wurde bereits fast das Vorjahresniveau von 29.298 Beschwerden erreicht. Dies hat die Bundesregierung in einem Antwortschreiben auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion erklärt, das der Rheinischen Post vorliegt.(öffnet im neuen Fenster)

"Aus unserer Sicht sollten Vertragsabschlüsse durch unerlaubte Werbeanrufe nur dann zustande kommen, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher ihr Einverständnis in Textform bestätigen" , forderte die verbraucherpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Nicole Maisch. Sie warf der Bundesregierung vor, es verpasst zu haben, branchenübergreifend eine verbraucherfreundliche Regelung durchzusetzen.

Die Zahl von Beschwerden über unerlaubte Werbeanrufe war zuvor leicht gesunken. Das teilte die Bundesnetzagentur im März 2016 mit . Demnach registrierte die Behörde im Jahr 2015 24.455 Beschwerden über unerlaubte Telefonwerbung, die ohne vorherige Einwilligung grundsätzlich verboten ist. "Diese Zahl ist leicht rückläufig" , sagte Michael Reifenberg, Sprecher der Bundesnetzagentur für den Bereich Telekommunikation.

Ein Anbieter von Hundefutter aus Nürnberg musste im Dezember 2016 wegen unerlaubter Telefonwerbung ein Bußgeld in Höhe von 150.000 Euro zahlen. Die Ermittlungen der Bundesnetzagentur nach Beschwerden von Betroffenen hatten ergeben, dass die Werbeanrufe des Unternehmens CenturyBiz ohne Einwilligung der Verbraucher erfolgten.

Ein Sprecher des Unternehmens CenturyBiz sagte Golem.de auf Anfrage, es handele sich um ungerechtfertigte Vorwürfe, gegen die Einspruch eingelegt wurde.


Relevante Themen