Bundesregierung: Änderungen bei Heizungen und Ladeinfrastruktur beschlossen
Die Bundesregierung will eine zentrale Regelung des sogenannten Heizungsgesetzes kippen und auch weiterhin den Einbau neuer Gas- und Ölheizungen ermöglichen. Eine entsprechende Reform beschloss das Kabinett am 13. Mai 2026 in Berlin. Damit ist nun der Bundestag am Zug, der noch vor Beginn der Sommerpause Mitte Juli das Gesetzgebungsverfahren abschließen soll.
Kernstück des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes der früheren Ampelkoalition ist die Vorgabe, dass bei neuen Heizungen in der Regel mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie eingesetzt werden müssen. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz, wie der Nachfolger unter Schwarz-Rot heißt, soll der Einbau neuer Gasheizungen weiter möglich sein – Voraussetzung soll ab 2029 sein, dass ein zunehmender Anteil CO2-neutraler Brennstoffe genutzt wird.
Umweltverbände und die Grünen warnen vor Rückschritten beim Klimaschutz. Die Bewegung Fridays for Future demonstrierte am Morgen vor dem Kanzleramt. Aktivistin Nele Evers bezeichnete die Reform als unverantwortlich: "Mit keiner Mathematik der Welt sind Klimaziele erreichbar, wenn nach 2045 noch neue fossile Heizungen eingebaut werden dürfen. Hier werden willentlich und wissentlich Klimaziele abgeschafft und die Interessen der Gaslobby vor unser Recht auf Zukunft gestellt."
Kostenteilung zwischen Mietern und Vermietern
Um das Heizen klimafreundlicher zu machen, sieht der 160-seitige Gesetzentwurf(öffnet im neuen Fenster) (PDF) nun einen wachsenden Anteil nicht-fossiler Brennstoffe vor, etwa Biomethan aus nachwachsenden Rohstoffen. "Wer weiterhin mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas heizen möchte, mischt ab dem Jahr 2029 einen verbindlichen Bioanteil bei", heißt es im Gesetzentwurf. Eine Regelung, wonach bisher ab 2045 Heizkessel nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen, entfällt.
Der SPD-Fraktionsvorsitzende Matthias Miersch sagte indes: "Das Heizungsgesetz ist nun fest mit dem Klimaschutzgesetz und dem Ziel der Klimaneutralität 2045 verzahnt und schützt Mieterinnen und Mieter." Vorgesehen ist nämlich, dass die Ministerien für Wirtschaft, Bauen und Umwelt 2030 die Klimawirkung des Gesetzes prüfen und gegebenenfalls Vorschläge für weitere Reformen machen.
Damit Mieter nicht allein die Kosten tragen müssen, falls Eigentümer sich für teurer werdende fossile Brennstoffe wie Öl und Gas entscheiden, sollen die Kostenrisiken zwischen Mietern und Vermietern hälftig aufgeteilt werden. Darauf hatte sich die Koalition bereits zum Monatsanfang geeinigt.
Der Bundesverband Solarwirtschaft begrüßte die Pläne. Denn die im neuen Heizungsgesetz vorgesehene Biotreppe könne künftig auch durch den Einsatz von Solarkollektoren erfüllt werden. "Solarthermie-Anlagen müssen einen Vergleich ihrer Emissionsbilanz mit Bioenergie keineswegs scheuen", teilte der Verband mit(öffnet im neuen Fenster). Eine Kombination von Solaranlagen mit Wärmepumpen oder Bioenergie sei besonders empfehlenswert.
Der Verband kritisierte hingegen die Pläne der Koalition, den CO2-Preis im kommenden Jahr nicht zu erhöhen und für ein weiteres Jahr auf einen Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2 einzufrieren. Diese Preisspanne liege deutlich unter den tatsächlichen Gesundheits-, Umwelt- und Klimafolgekosten fossiler Energien, hieß es.
Neue Vorgaben für Ladeinfrastruktur
Darüber hinaus will die Regierung mit dem Entwurf auch die Vorgaben für das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) ändern. Hintergrund der Änderungen ist die Umsetzung von Artikel 14 der EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275. Konkret bedeutet dies unter anderem, dass an Supermärkten oder anderen Nichtwohngebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen nicht mehr ein bestimmter Anteil der Stellplätze mit einem Ladepunkt ausgestattet werden muss.
Stattdessen kann eine Ladeleistung bereitgestellt werden, die "insgesamt mindestens dem Produkt aus der Anzahl der öffentlich zugänglichen Stellplätze und einer Ladeleistung von 1,1 Kilowatt entspricht". Dem Verkehrsministerium zufolge bedeutet das für einen Supermarktparkplatz mit 100 Stellplätzen: "entweder zehn Normalladepunkte oder Schnellladeinfrastruktur mit einer Ladeleistung von insgesamt 110 kW".
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