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Bundesrat: Keine neuen Benzin- und Dieselautos mehr nach 2030

Der Bundesrat fordert, dass nach 2030 keine Autos mit Verbrennungsmotoren mehr zugelassen werden sollen. Der Beschluss soll parteiübergreifend beschlossen worden sein – und könnte die Verbreitung von emissionsfreien PKW beschleunigen.
/ Tobias Költzsch
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Der Bundesrat wagt einen Vorstoß in Sachen Elektroautos. (Bild: Werner Pluta/Golem.de)
Der Bundesrat wagt einen Vorstoß in Sachen Elektroautos. Bild: Werner Pluta/Golem.de

Der Bundesrat hat in einem Beschluss in seiner jüngsten Sitzung seine Haltung festgehalten, dass ab dem Jahr 2030 die Bundesländer in Deutschland nur noch Fahrzeuge ohne Benzin- oder Dieselmotor neu zulassen sollten. Dies berichtet der Spiegel(öffnet im neuen Fenster) in seiner neuen Ausgabe.

Parteiübergreifende Zustimmung

Der Beschluss sei über die Parteigrenzen hinweg gefasst worden. Demnach befürworten auch die von der CDU und der SPD geführten Bundesländer die Entscheidung. Der Beschluss richtet sich auch an die EU-Kommission und fordert, dass "spätestens ab dem Jahr 2030 unionsweit nur noch emissionsfreie Pkw zugelassen werden" sollen.

Die länderübergreifende Forderung könnte der Verbreitung von Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb in Deutschland Nachdruck verleihen. Eine endgültige Entscheidung, dass nach 2030 nur noch Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor auf Deutschlands Straßen fahren, stellt der Beschluss jedoch nicht dar.

Kaufprämie wird kaum genutzt

Die bisherigen Versuche, Autofahrern in Deutschland den Kauf eines Elektrofahrzeugs schmackhaft zu machen, waren nicht erfolgreich. So wird die eingeführte Kaufprämie bisher noch nicht nennenswert in Anspruch genommen.

Im Beschluss des Bundesrates fordert dieser die EU-Kommission auf, die bisherige Förderung für emissionsfreie Mobilität der Mitgliedsstaaten auszuwerten. Konkret werden hierbei die bisherigen Steuer- und Abgabepraktiken angesprochen.

Laut dem Spiegel sind die Grünen erfreut über den Beschluss, allerdings auch verwundert darüber, dass SPD und CDU sich kurz zuvor noch über die Umsetzung einer derartigen Regelung ab 2030 aufgeregt hätten. Dies entspreche den Regelungen des Pariser Klimaschutzabkommens.


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