Bundesrat: Gesetz gegen Steuerbetrug im Online-Handel kommt
Der Bundesrat hat am Freitag einen umstrittenen Gesetzentwurf(öffnet im neuen Fenster) abgesegnet, mit dem das Steuerrecht in zahlreichen Punkten geändert wird. Eines der Ziele der Initiative ist es, Umsatzsteuerausfälle beim E-Commerce zu bekämpfen. Künftig haften damit Betreiber eines elektronischen Marktplatzes wie Amazon oder Ebay, wenn dortige Händler für die darüber bestellten Waren keine Umsatzsteuer entrichtet haben. Ausnahmen gelten für die Plattformanbieter, wenn sie gewisse Aufzeichnungspflichten erfüllen oder "steuerunehrliche Händler" von ihren Marktplätzen ausschließen.
Das entsprechende Vorhaben der Bundesregierung vom August hatte der Bundestag Anfang November beschlossen und dabei noch ein paar Korrekturen eingefügt. Mit dem Placet der Länderkammer können die Regeln nun bald in Kraft treten. Betreiber elektronischer Handelsportale sind dann verpflichtet, umfangreiche Daten wie Name, vollständige Anschrift, Steuernummer, Versand- und Lieferadresse sowie Zeitpunkt und Höhe des Umsatzes von ihren Verkäufern zu erfassen.
Die für den liefernden Händler örtlich zuständige Finanzbehörde soll diese Informationen speichern und sie für Abrufe bereitstellen. Die Betroffenen sollen informiert werden, wenn berechtigte Ämter von dieser Option Gebrauch machen. Das Bundesfinanzministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften zur Ausgestaltung des Abruf- und Übermittlungsverfahrens sowie zur Nutzung der in diesem Verfahren erhobenen Informationen zu erlassen. Bis die Technik steht, werden dem liefernden Unternehmer Registrierungsbescheinigungen nur in Papierform erteilt.
Bedenken aus der Internetwirtschaft
Digitalverbände wie der Bitkom und Oppositionspolitiker hatten diesen Ansatz im Gesetzgebungsverfahren scharf kritisiert. Dass der künftig geforderte Nachweis der Finanzverwaltung für Onlinehändler zunächst auf Papier ausgestellt werde, sei rückständig und belaste die Betroffenen zusätzlich, monierten sie. Es sei auch nicht absehbar, wann die Bescheinigungen auf ein elektronisches Verfahren umgestellt werden könnten.
Generell wandte sich der Bitkom auch dagegen, dass die umsatzsteuerlichen Pflichten "ausnahmslos alle Akteure im Online-Handel in Deutschland" treffen. Im Visier seien alle Personen oder Firmen, "die auf einer eigenen Internetseite oder über eine App Umsätze" tätigten. Laut konservativen Schätzungen entgeht dem deutschen Fiskus jährlich ein hoher dreistelliger Millionenbetrag, weil insbesondere Händler aus Staaten außerhalb der EU bei Internetgeschäften zu wenig oder keine Umsatzsteuer abführen.
Steuerbefreiung von Dienst-Fahrrädern und E-Autos
Mit dem Vorhaben werden zudem die Fahrer elektrisch angetriebener Dienstwagen und Hybridfahrzeuge bei privater Inanspruchnahme dieser Autos steuerlich entlastet. Bisher musste die private Nutzung eines Dienstwagens mit einem Prozent des inländischen Listenpreises für jeden Kalendermonat versteuert werden. Für E-Autos, die zwischen Anfang 2019 und 2022 angeschafft werden, sinkt dieser Wert nun auf 0,5 Prozent. Die Novelle gilt für alle Stromflitzer und extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeuge, wenn die Reichweite des Elektroantriebs mindestens 40 Kilometer beträgt und eine Höchstemission von 50 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer nicht überschritten wird.
Der Gesetzgeber hat ferner festgesetzt, dass der geldwerte Vorteil für ein Dienstfahrrad durch den Arbeitgeber vom Arbeitnehmer gar nicht mehr versteuert werden muss. Auch Jobtickets, die Unternehmen oder Behörden an ihre Beschäftigen für deren Fahrten mit dem öffentlichen Nahverkehr überlassen, werden wieder steuerfrei.
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