Bundesrat: Gesetz gegen Kabelnetzzugang im Mietvertrag wird blockiert
Der Widerstand gegen die Abschaffung der Umlage der Kabelnetzgebühren auf die Mietnebenkosten wächst: Bei der Bundesratssitzung am 12. Februar 2021 will sich eine Mehrheit gegen die Pläne der Bundesregierung stellen, die das Nebenkostenprivileg abschaffen will. Das erfuhr das Redaktionsnetzwerk Deutschland aus Länderkreisen. Die Länder wollen demnach einen Kompromiss vorschlagen: Die Bestimmungen sollten befristet bestehen bleiben, wenn die Anschlüsse für eine schnelle Datenübertragung modernisiert werden, lautet die Forderung.
Derzeit gehören für mehr als zwölf Millionen Mieter die Gebühren für Kabelsammelanschlüsse, die für TV-Empfang und schnelles Internet genutzt werden, zu den umlagefähigen Kosten. Umstritten daran ist, dass damit alle Bewohner eines Mietshauses die Entgelte zahlen müssen, auch wenn sie den Kabelanschluss gar nicht nutzen. Das Wirtschafts- sowie das Verkehrs- und Infrastrukturministerium haben einen Entwurf für eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vorgelegt, laut dem diese Regelung mit einer Übergangsfrist ersatzlos gestrichen werden soll, da sie die Wahlfreiheit der Verbraucher und den Wettbewerb im Telekommunikationssektor hemme.
Bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag hatte sich auch die SPD-Fraktion gegen die Abschaffung der Umlagefähigkeit ausgesprochen. Dem haben sich in den vergangenen Tagen mehrere namhafte Akteure aus den Bundesländern angeschlossen. So betonte Ina Scharrenbach (CDU), Bauministerin in Nordrhein-Westfalen, es sollten "keine Veränderungen an der mietrechtlichen Umlagefähigkeit vorgenommen werden". Auch Heike Raab, Medien-Staatssekretärin in Rheinland-Pfalz, sprach sich für eine Beibehaltung der Regelungen aus. Ein Wegfall der Umlagefähigkeit habe negative Folgen – in sozialer und medienpolitischer Hinsicht. "Als Staatssekretärin für Medien und Digitales in Rheinland-Pfalz betrachte ich die Umlagefähigkeit der Kosten von Inhouse-Breitbandnetzen grundsätzlich als geeignet und akzeptiert. Daher spreche ich mich gegen die im Gesetzentwurf angedachte Streichung aus" , sagte Raab Golem.de. Ziel sei, ein flächendeckendes Gigabit-Netz zu schaffen. Eine Änderung sollte immer darauf abzielen, größtmögliche Investitionsanreize in Netze mit sehr hoher Kapazität, insbesondere in Gebäuden, zu schaffen und gleichzeitig Wettbewerbshindernisse zu beseitigen. Zudem würde die Abschaffung die Verbreitung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks massiv behindern. In Deutschland konsumierten rund 12 bis 13 Millionen Haushalte Fernsehen über einen Kabelanschluss.
Umlageprivileg im Vermittlungsausschuss
Nach den Informationen des Redaktionsnetzwerks Deutschland hat sich eine Mehrheit des Bundesrats auf einen Antrag aus Schleswig-Holstein geeinigt. Diesem Kompromissvorschlag zufolge sollen künftig nur noch Gebühren für Anschlüsse an ein Netz "mit sehr hoher Kapazität" über die Nebenkosten abgerechnet werden dürfen. Damit würden Investitionen in Gigabit-Anschlüsse mit Glasfaserkabel ausgelöst. Zudem soll diese Regelung auf den "für die Refinanzierung notwendigen, befristeten Zeitraum" begrenzt werden.
Nach dem Votum des Bundesrats ist die zweite und dritte Lesung des Gesetzes im Bundestag für Mitte April vorgesehen. Anfang Mai soll es dann im Bundesrat endgültig beschlossen werden. Einigen sich die beiden Kammern auf keinen Kompromiss, könnte das TKG nebst Umlageprivileg im Vermittlungsausschuss landen.
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