Bundesrat: Datenschutzbeauftragter fordert, Bürgernummer noch zu kippen
Der Bundesrat könnte die Einführung der Personenkennzahl noch verhindern. Genau das fordert nun Sachsens Datenschutzbeauftragter.

Andreas Schurig, Sachsens Datenschutzbeauftragter, hat die Regierung des Freistaates aufgefordert, dem sogenannten Registermodernisierungsgesetz im Bundesrat nicht zuzustimmen. Mit dem Gesetz sei ein "großer Schritt zum gläsernen Bürger" verbunden, teilte Schurig am Dienstag in Dresden mit (PDF). Kern des Gesetzes ist die Umwandlung der Steuer-ID in eine allgemeine Identifikationsnummer.
"Durch die Schaffung eines einheitlichen und verwaltungsübergreifenden Personenkennzeichens besteht die Gefahr, dass umfangreiche Persönlichkeitsprofile erstellt werden." Nach Meinung von Schurig gibt es auch historische Gründe, ein solches Personenkennzeichen abzulehnen: "In der DDR war Anfang der 70er Jahre eine umfassende Personenkennzahl eingeführt worden, die zur Kontrolle der Bevölkerung genutzt wurde."
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder hat wiederholt erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken an dem Gesetz geäußert. Es war Ende Januar vom Bundestag beschlossen worden. Zuvor hatten neben Datenschutzbeauftragten auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags und weitere Rechtsexperten Kritik zu der erweiterten Nutzung der Steuer-ID geäußert. Das Gesetz steht nun zur Abstimmung im Bundesrat, die voraussichtlich am kommenden Freitag, 5. März, stattfinden soll.
"Bei der Digitalisierung in der Verwaltung müssen die Verantwortlichen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung im Blick behalten. Nur wenn sich Bürgerinnen und Bürger sicher sein können, dass ihre personenbezogenen Daten nicht missbräuchlich verarbeitet werden, stoßen die digitalen Verwaltungsprozesse in der Bevölkerung auch auf Akzeptanz", betonte der sächsische Datenschutzbeauftragte.
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Datenschutz ist Gesetz. Gesetze gelten auch für Regierungen. Das gilt insbesonderen auch...
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