Bundesrat: Datenhehlerei soll strafbar werden
Der Handel mit gestohlenen Daten soll künftig als eigenständige Straftat gelten. Dies sieht eine Gesetzesinitiative vor, der der Bundesrat am Freitag in Berlin zustimmte und über die nun der Bundestag entscheiden muss. Der neu zu schaffende Paragraf 202d "Datenhehlerei" des Strafgesetzbuches soll dem Gesetzesentwurf zufolge(öffnet im neuen Fenster) lauten: "Wer Daten im Sinne von § 202a Absatz 2(öffnet im neuen Fenster), die ein anderer ausgespäht oder sonst durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat, sich oder einem anderen verschafft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, um sich oder einen Dritten zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Ausgenommen von der Strafbarkeit sind ausdrücklich "Handlungen von Amtsträgern oder deren Beauftragten, um Daten ausschließlich der Verwertung in einem Besteuerungsverfahren, einem Strafverfahren oder einem Ordnungswidrigkeitenverfahren zuzuführen". In den vergangenen Jahren waren von deutschen Behörden zahlreiche CDs mit Bankdaten deutscher Bürger im Ausland aufgekauft worden.
Hackerparagraf wird nicht verändert
Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, die maximale Freiheitsstrafe für das Ausspähen und Abfangen von Daten von drei auf fünf Jahre zu erhöhen (Paragrafen 202a und 202b), bei Bandenkriminalität sind sogar zehn Jahre Haft möglich. Der sogenannte Hackerparagraf 202c(öffnet im neuen Fenster), der das "Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten" unter Strafe stellt, soll jedoch nicht verändert werden.
Zur Begründung heißt es unter anderem, dass beim Handel mit gestohlenen Daten eine "Strafbarkeitslücke" bestehe. Diese rühre auch daher, dass die Datenhehler sich zum einen nicht selbst die Daten besorgten, zum anderen häufig nicht selbst die Opfer finanziell schädigten und daher derzeit nicht belangt werden könnten. "Qualifizierte Datensätze", die beispielsweise Kontodaten und Geburtsdaten von Personen enthielten, würden etwa zu Stückpreisen zwischen 5 bis 260 US-Dollar gehandelt. Zuletzt hatte der Fall einer Datei mit 16 Millionen Datensätzen deutscher Bürger für Aufsehen gesorgt.
Der Gesetzentwurf war bereits in der vergangenen Legislaturperiode eingebracht worden. Da er nicht mehr abschließend behandelt wurde, verfiel er nach dem Prinzip der Diskontinuität(öffnet im neuen Fenster) und musste wieder neu eingebracht werden.
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