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Bundesrat: Bundesregierung will WLAN-Störerhaftung nicht einschränken

WLAN-Betreiber können nicht darauf hoffen, von der Bundesregierung aus der Störerhaftung genommen zu werden. Eine "gesetzliche Regelung zur Beschränkung des Haftungsrisikos für WLAN-Betreiber" sei weder "geeignet" noch "erforderlich" , teilte sie dem Bundesrat mit.
/ Achim Sawall
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Bild: Wall AG

Die Bundesregierung will nicht auf die Aufforderung des Bundesrats reagieren, das Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber zu beschränken. Das berichtet Spiegel Online(öffnet im neuen Fenster) unter Berufung auf eine Unterrichtung des Bundesrats durch die Bundesregierung. "Die Frage der Störerhaftung beim Betrieb gewerblicher/öffentlicher WLANs ist zwar noch nicht abschließend höchstrichterlich entschieden" , heißt es demnach in dem Text. Eine "gesetzliche Regelung zur Beschränkung des Haftungsrisikos für WLAN-Betreiber" sei aber weder "geeignet" noch "erforderlich" .

Seit Mai 2010 ist es laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs untersagt, ein WLAN unkontrolliert anderen zur Verfügung zu stellen. Der Besitzer eines WLAN-Routers haftet demnach dafür, wenn darüber illegale Kopien von Filmen oder Musik bezogen oder verbreitet werden. Die SPD-CDU-Koalition in Berlin wollte im April 2012 im Bundesrat durchsetzen, dass WLAN-Betreiber keine Risiken wegen Störerhaftung mehr fürchten müssen.

Zudem existiert ein Gesetzentwurf(öffnet im neuen Fenster) , der von der Digitalen Gesellschaft erarbeitet und von der Partei Die Linke vorgelegt wurde.

"Derzeit werden erste Fälle bekannt, in denen Cafés ihre WLAN-Netze wieder abschalten, nachdem die Abmahnkosten das wirtschaftlich erträgliche Maß überschritten haben" , so die Linksfraktion . Auch die vom Gesetzgeber vorgesehene Begrenzung der Anwaltskosten für eine erste Abmahnung auf 100 Euro sei in der Praxis weitgehend wirkungslos: Auch bei geringfügigen und nicht auf Einkommenserzielung angelegten Urheberrechtsverletzungen werde von der Rechtsprechung praktisch ausnahmslos "Gewerbsmäßigkeit" angenommen.


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