Bundespolizeigesetz: Staatstrojaner ja, Gesichtserkennung nein
Die Bundesregierung will vorerst keine automatische Gesichtserkennung gesetzlich erlauben. Stattdessen erhält die Bundespolizei andere Befugnisse.

Die Bundespolizei soll mit Hilfe von Staatstrojanern die Kommunikation von Verdächtigen überwachen dürfen. Darauf haben sich die Bundestagsfraktionen von Union und SPD geeinigt. Die automatisierte Gesichtserkennung von Verdächtigen soll jedoch nicht erlaubt werden. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte die Pläne für den Einsatz solcher Systeme bereits im Januar 2020 vorläufig gestoppt.
Nach Angaben der Unionsfraktion soll der Bundespolizei zumindest die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) erlaubt werden. Diese kommt zum Einsatz, wenn die Ermittler auf verschlüsselte Kommunikationsinhalte zugreifen wollen. Eine Online-Durchsuchung von Endgeräten wie Computern oder Smartphones soll der Bundespolizei jedoch nicht möglich sein. Die Quellen-TKÜ soll aber nur bei der Bekämpfung von Menschenhandel und Schleuserkriminalität zum Einsatz kommen.
Kritik von der Opposition
Kritik an den Plänen kam umgehend von der Opposition. Für "nicht nachvollziehbar" hält der FDP-Abgeordnete Stephan Thomae die Ausweitung der Befugnisse. "Nach dem Verfassungsschutzgesetz und dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 wäre das neue Bundespolizeigesetz der nächste Schritt in Richtung Überwachungsstaat und gläserner Bürger", sagte der Abgeordnete und forderte "ein sofortiges Moratorium für neue Überwachungs- und Sicherheitsgesetze sowie eine Evaluierung aller bereits bestehenden auf Bundes- und Landesebene".
Ähnlich äußerte sich der Grünen-Netzpolitiker Konstantin von Notz. "Weiterhin liegt eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den weitgehend unkontrollierten Einsatz von 'Staatstrojanern' vor", sagte der Fraktionsvize. Anstatt die Entscheidung der Karlsruher Richter abzuwarten, weite die Koalition "den Einsatz des Instruments in der letzten Schlaufe der Legislaturperiode aus".
Polizeigewerkschaft enttäuscht
Der CDU-Abgeordnete Thorsten Frei verteidigte die Pläne. "Kriminelle kommunizieren heute nicht mehr über die Telefon-Wählscheibe, sondern über Messenger-Dienste. Diesen technischen Entwicklungen darf die Bundespolizei nicht hinterherlaufen, wenn sie unsere Sicherheit weiterhin schützen soll", sagte Frei. Er forderte die Bundesregierung auf, die Ressortabstimmung "zügig" abzuschließen, damit die Novelle des Bundespolizeigesetzes noch in dieser Wahlperiode vom Bundestag beschlossen werden könne. Die SPD-Bundestagsfraktion will nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa eine solche Einigung nicht abwarten und schlägt für eine "beschleunigte Umsetzung" eine Fraktionsinitiative vor.
Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft zeigte sich hingegen enttäuscht von diesem "faulen" Kompromiss und forderte weiter "eine Befugnisnorm für eine elektronische Gesichts-, Verhaltens- und Kennzeichenerkennung, als elektronische Fahndungsunterstützung". Der Gewerkschaftsvorsitzende Heiko Teggatz kritisierte: "Wer parteipolitische Ideologien vor die Expertisen von Sicherheitsexperten stellt, spielt mit dem Feuer."
Das Bundesinnenministerium wollte ursprünglich der Bundespolizei erlauben, Daten aus Bildaufzeichnungsgeräten "automatisch mit biometrischen Daten" abzugleichen, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben weiterverarbeitet oder für die sie eine Berechtigung zum Abruf hat. Dies gelte allerdings nur, "soweit es sich um Daten von Menschen handelt, die ausgeschrieben sind". Dieser Passus wurde im Januar 2020 gestrichen. Seehofer befürchte, mit der Einführung der umstrittenen Gesichtserkennung die Akzeptanz der Bevölkerung für Videoüberwachung zu verlieren, hieß es damals.
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Das ist längst kein Spiel mehr. Hier geht es um knallharte Machtinteressen, sonst nichts...
Vieleicht sollte man bei aller paranoiden Betrachtungsweisen nicht aus den Augen...
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