Bundespatentgericht: Vfat-Patent bleibt ungültig
Die Richter am Bundespatentgericht bleiben dabei: Das Vfat-Patent von Microsoft ist wegen mangelnder Technizität ungültig. Microsoft hatte zuvor eine Gegenklage beim Bundesgerichtshof (BGH) für sich entschieden. Motorola hatte Berufung gegen das BGH-Urteil eingelegt.

Im Streit um das Patent zu langen Dateinamen in Microsofts FAT-Dateisystem hat der 1. Nichtigkeitssenat des Bundespatentgerichts seine erste Entscheidung aufrechterhalten. Trotz einiger Verbesserungen sind die Patentrichter der Meinung, das Patent mit der Nummer EP0618540 stelle keine "erfinderische Tätigkeit" dar und bleibe wegen mangelnder Technizität nach europäischem Patentrecht ungültig. Das berichtet Blogger Florian Müller. Microsoft kann erneut vor dem Bundesgerichtshof in Berufung gehen.
Zwar habe das BGH in seinem Urteil vom April 2010 zu Recht die Unterschiede zwischen Microsofts Patent und etwa den Rock Ridge Extensions zu dem in optischen Medien verwendeten Dateisystem ISO9660 herangezogen. Da Rock Ridge schon 1991 das Problem langer Dateinamen löste, hatte das deutsche Patentgericht das von Microsoft eingereichte Patent 2006 mit der Begründung abgelehnt, es umfasse nichts Neues.
In der Gesamtheit ungültig
Es gebe aber weitere technische Aspekte in dem Patent, die die Richter beim BGH nicht berücksichtigt hätten. Demnach bleibt es nach Auffassung der Richter des 1. Nichtigkeitssenats beim Bundespatentgericht unter dem Vorsitz von Richterin Vivian Sredl in seiner Gesamtheit ungültig. Die genaue Urteilsbegründung soll im Frühling 2014 veröffentlicht werden. Erst dann kann Microsoft in Berufung gehen.
Das Patent spielte im Rechtsstreit zwischen Motorola und Microsoft vor dem Landgericht in Mannheim eine Rolle. Die Richter dort hatten aufgrund des BGH-Urteils gegen Motorola entschieden. Daraufhin reichte Motorola gegen die BGH-Entscheidung Berufung beim Bundespatentgericht ein. Auch die US-Handelskommission ITC (International Trade Commission) befasst sich mit dem Patent. Dort hatte Linus Torvalds ausgesagt. Er hatte in einer Mailingliste bereits 1992 über eine mögliche Umgehung der damaligen Beschränkung von 8+3-Dateinamen diskutiert. Demnach wäre Vfat keine patentierbare Erfindung Microsofts, sondern Prior Art.
Der 1. Nichtigkeitssenat des Bundespatentgerichts hatte Mitte November 2013 auch ein Patent Motorolas für ungültig erklärt. Bei dem "Verfahren und Vorrichtung für die Statussynchronisation einer Gruppe von Funkrufempfängern" sah das Patentgericht den "genannten Stand der Technik als nicht nahe gelegt und damit als erfinderisch an".
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Und aus Äpfeln wird viel mehr Apfelsaft hergestellt als aus Birnen.
Hi allerseits, " Trotz einiger Verbesserungen sind die Patentrichter der Meinung, das...
"Nichtigkeitssenat" Sachen gibt's :-)