Bundesnetzagentur: Weniger Beschwerden über Postdienstleistungen
Zwar nehmen die Beschwerden ab, doch die Fälle vor der Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur haben sich fast verdoppelt.

Bei der Bundesnetzagentur sind in diesem Jahr deutlich weniger Beschwerden über Mängel bei Postdienstleistungen eingegangen als noch 2020. Dagegen erhöhte sich die Zahl der Schlichtungsanträge, bei denen die Aufsichtsbehörde zwischen Kunden und Postdienstleistern vermitteln soll, wie die Bundesnetzagentur am 29. Dezember mitteilte.
Gründe für den Anstieg der Schlichtungsanträge seien wohl der zunehmende Onlinehandel und die im März vergangenen Jahres in Kraft getretene Stärkung der Verbraucherrechte im Schlichtungsverfahren, sagte der Vizepräsident der Bundesnetzagentur, Peter Franke.
Bis zum 15. Dezember 2021 gingen bei der Bundesnetzagentur insgesamt 14.370 Beschwerden zu Postdienstleistungen ein. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2020 erreichten die Aufsichtsbehörde 18.867 Beschwerden. Häufigster Grund für Beschwerden waren Probleme bei der Zustellung von Paketen und Briefen.
Knapp die Hälfte der Beschwerden betrifft Pakete
Knapp die Hälfte der Beschwerdethemen betraf Pakete. Davon entfielen 39 Prozent auf die Wettbewerber der Deutschen Post DHL, beispielsweise Hermes, DPD oder UPS. Vor einem Jahr lag ihr Anteil an den Beschwerden noch bei 27 Prozent.
Rund 34 Prozent der Beschwerdethemen bezogen sich auf Briefe. Davon entfielen 93 Prozent auf den unangefochtenen Marktführer im Briefgeschäft, die Deutsche Post.
Deutlich zugenommen hat die Zahl der Schlichtungsanträge, bei denen die Aufsichtsbehörde zwischen Kunden und Postdienstleistern vermitteln soll, um Streitigkeiten gütlich beizulegen. Bis zum 15. Dezember erreichten die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur insgesamt 3.579 Anträge, fast doppelt so viele wie im Vorjahr. In vier von fünf Fällen ging es um Paketsendungen, in jedem zweiten Fall um verlorene oder entwendete Pakete. Gut ein Viertel der Anträge betraf beschädigte Sendungen.
Die Schlichtungsstelle vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Kunden und den Anbietern von Postdienstleistungen. Ziel ist es dabei, eine gütliche Einigung zu erreichen. Seit März dieses Jahres sind Postunternehmen gesetzlich verpflichtet, am außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Vorher war die Teilnahme freiwillig.
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