Bundesnetzagentur: Weiter viele unerlaubte Werbeanrufe
Die Zahl von Beschwerden über unerlaubte Werbeanrufe ist im vergangenen Jahr im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken. Das teilte die Bundesnetzagentur der Neuen Osnabrücker Zeitung(öffnet im neuen Fenster) mit. Demnach registrierte die Behörde 24.455 Beschwerden über unerlaubte Telefonwerbung, die ohne vorherige Einwilligung grundsätzlich verboten ist. "Diese Zahl ist leicht rückläufig" , sagte Michael Reifenberg, Sprecher der Bundesnetzagentur für den Bereich Telekommunikation.
Im Jahr 2014 hatte die Behörde 26.226 Beschwerden über unerlaubte Werbeanrufe verzeichnet. Insgesamt verhängte die Bundesnetzagentur im Jahr 2015 Bußgelder in Höhe von 467.350 Euro. Im Jahr 2014 waren es rund 700.000 Euro.
Zugenommen hat hingegen der Rufnummernmissbrauch, also eine rechtswidrige Nummernnutzung: 77.772 Fälle waren es im Jahr 2015, 65.127 Fälle im Jahr davor. 1.983 Verwaltungsverfahren leitete die Behörde ein und schaltete 3.913 Rufnummern ab. In 54,9 Prozent der Fälle habe es sich um Rufnummern-Spam gehandelt, sagte Reifenberg.
Unter Rufnummern-Spam fallen insbesondere SMS-Spam, telefonische Gewinnversprechen und Ping-Anrufe. Dabei wird der Anruf nach dem ersten Freizeichen unterbrochen. Der Angerufene sieht die Nummer auf dem Display seines Telefons, ruft möglicherweise zurück und wählt dann häufig eine teure Servicenummer an.
Gesetzesverschärfung bringt wenig
Durch eine Gesetzesänderung kann die Bundesnetzagentur wirksamer gegen unerlaubte Telefonwerbung vorgehen. Die neue Regelung trat am 9. Oktober 2013 in Kraft. Die Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) versechsfachte den Bußgeldrahmen. Auch Telefonwerbung mit automatischen Anrufmaschinen gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeldern belegt werden.
Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Bärbel Höhn sagte schon im Dezember 2014 , die Gesetzesänderungen hätten "keinerlei Wirkung entfaltet" . Das Gegenteil sei der Fall. "Durch einen Rechentrick – viele gleiche Taten werden als eine gewertet – kommen die Firmen seit 2012 noch viel billiger davon." Solange Verträge aus unerlaubten Anrufen "nicht der schriftlichen Bestätigung bedürfen, werden die entsprechenden Firmen weiter ihr Abzockmodell durchziehen" , sagte sie.
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