Bundesnetzagentur: Viele Funkkopfhörer mit Polizeifunk vom Markt genommen
In Deutschland ist das Abhören von Polizeifunk nicht erlaubt. Viele Hersteller von Funkkopfhörern wissen dies aber nicht oder scheren sich nicht darum. Die Bundesnetzagentur hat entsprechend viele der Geräte im Jahr 2017 vom Markt genommen.

Die Bundesnetzagentur hat im vergangenen Jahr knapp 390.000 im Internet angebotene Funkkopfhörer aus dem Verkehr gezogen, weil sie auch Frequenzen der Polizei nutzen. Solche Geräte dürften nicht in Deutschland betrieben werden, teilte die Behörde am Donnerstag mit.
Funkkopfhörer bilden großen Teil der eingezogenen Geräte
Insgesamt nahm die Netzagentur 2017 rund 460.000 Produkte von Markt, weil sie Funkstörungen auslösen können oder andere Mängel aufweisen. Darunter waren Drohnen, Smart-Home- und LED-Waren. "Viele dieser Produkte kommen aus Fernost", sagte Behördenchef Jochen Homann laut Mitteilung.
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Gesamtzahl der vom Markt genommenen Geräte jedoch mehr als halbiert. 2016 war der Verkauf von 986.000 Geräten gestoppt worden. Damals seien allein fast 750.000 sogenannte FM-Transmitter zur Funkübertragung von Musik negativ aufgefallen. Insgesamt halte der Trend der vergangenen Jahre an, "dass über das Internet viele unsichere Produkte auf den deutschen Markt gelangen", sagte Homann.
Auch Einzelhandel wird kontrolliert
Die Mitarbeiter der Bundesnetzagentur kontrollieren nicht nur Internet-Angebote, sondern auch Geräte aus dem Einzelhandel. Dabei fielen im vergangenen Jahr 800 Produkte negativ auf. Auch Testkäufe werden durchgeführt, wobei 2017 fast 15.000 technische Geräte aus dem Verkehr gezogen worden. Die Bonner Bundesnetzagentur hat auf dem Gebiet der Marktüberwachung unter anderem den Auftrag, die Verbraucher vor gefährlichen Geräten zu schützen.
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