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Bundesnetzagentur: Verfahren gegen Ebay wegen willkürlicher Sperrungen und Rückerstattungen

Ebay-Verkäufer kennen das schon. Wer eine E-Mail mit der Betreffzeile "Unser Kundenservice hat eine endgültige Entscheidung getroffen" erhält, ist der Willkür des US-Konzerns ausgeliefert.
/ Achim Sawall
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Rewuetrs Grafik zu Ebay (Bild: ZUMA Press Wire via Reuters Connect)
Rewuetrs Grafik zu Ebay Bild: ZUMA Press Wire via Reuters Connect

Die Bundesnetzagentur hat Ebay aufgefordert, Verstöße gegen den Digital Services Act (DSA) abzustellen. Das hat der Digital Services Coordinator (DSC) in der Bundesnetzagentur am 6. Juli 2026 bekanntgegeben(öffnet im neuen Fenster). Anfang Januar 2026 hatte der DSC in der Behörde ein Verfahren gegen eBay eingeleitet, weil Nutzer von dem US-Konzern willkürlich behandelt werden.

Die Liste der Vorwürfe gegen Ebay ist lang: Ebay informiere Nutzer nicht ausreichend, wenn Inhalte entfernt oder Konten gesperrt würden. Dasselbe gelte, wenn Käufer willkürlich Rückerstattungen einforderten, auch wenn die Ware nachweislich versandt worden seien.

"Unser Kundenservice hat eine endgültige Entscheidung getroffen"

Golem liegt ein aktueller Fall vor, bei dem ein Verkäufer einen Sammlerartikel über Ebay verkaufte, dort frankierte und von Deutschland nach Italien verschickte. Als der Versand in Italien wochenlang dauerte und mehrere vergebliche Zustellversuche unternommen wurden, forderte der Käufer sein Geld zurück.

Ebay sandte eine E-Mail mit dem Inhalt "Unser Kundenservice hat eine endgültige Entscheidung getroffen". Ohne dass dem Verkäufer ermöglicht wurde, seine Position darzustellen, wurden das Geld aus dem Verkauf und die Portogebühr eingezogen. Der Fall steht in keinem Zusammenhang zu dem Verfahren.

"Die Informationen müssen klar, verständlich und präzise sein. So können Nutzer die getroffenen Maßnahmen nachvollziehen und ihre Rechte wirksam wahrnehmen", erklärte die Behörde.

Auch die Regeln zur Nachverfolgbarkeit von Händlern wurden nicht ausreichend umgesetzt. Pflichtangaben zum Verkäufer und verbindliche Kontaktmöglichkeiten sind laut der Behörde bei eBay nicht einfach und nicht benutzerfreundlich einsehbar.

Zudem müssten Online-Plattformen ein einfach zugängliches und benutzerfreundliches Verfahren zur Meldung rechtswidriger Inhalte anbieten, was nicht gegeben sei.

"Ebay kann nun zu den Verstößen Stellung nehmen und die Verstöße beheben. Wenn das Unternehmen unserer Anordnung nicht folgt, werden wir weitere Maßnahmen ergreifen", sagte Johannes Heidelberger, Leiter des DSC. "Nutzer müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Rechte im digitalen Raum geschützt sind. Das ist der Maßstab, an dem wir im Fall von Ebay prüfen."


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