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Bundesnetzagentur: VDSL-Mengenrabatte der Telekom würden FTTH behindern

Die Bundesnetzagentur hat der Telekom ein neues Entgeltmodell für VDSL -Bitstrom-Anschlüsse vorläufig untersagt. Es mache den Aufbau neuer Infrastrukturen, wie etwa Glasfaseranschlüsse bis zum Kunden, durch Wettbewerber unattraktiv.
/ Christian Klaß
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Die Telekom darf Investitionen in Glasfaser & Co. nicht behindern. (Bild: Telekom)
Die Telekom darf Investitionen in Glasfaser & Co. nicht behindern. Bild: Telekom

Die Telekom(öffnet im neuen Fenster) darf ein neues Entgeltmodell für VDSL-Bitstrom-Anschlüsse vorläufig nicht mehr anbieten. Die Bundesnetzagentur(öffnet im neuen Fenster) kritisiert, dass es mit bei längerer Laufzeit greifenden Mengenrabatten Wettbewerber dazu verleiten könne, nicht mehr in neue Infrastrukturen wie etwa Glasfaseranschlüsse bis zum Kunden zu investieren.

Das neue Kontingentmodell der Telekom sieht vor, dass Partner ein bestimmtes Kontingent schaltbarer Anschlüsse bundesweit oder regional buchen und dafür eine im Voraus zu entrichtende Zahlung (Upfront-Zahlung) leisten. Mit der Buchung erwerben die Nachfrager dann laut Bundesnetzagentur die Berechtigung, über die nächsten elf Jahre im Rahmen des vereinbarten Kontingents VDSL-IP-Bitstrom-Anschlüsse zu einem bestimmten monatlichen Überlassungsentgelt anzumieten.

"Aufgrund der Gesamtmechanik – die Upfront-Zahlung ist kostenrechnerisch auf die tatsächlich angemieteten Anschlüsse zu verteilen – sinkt der tatsächliche Stückpreis pro Anschluss, je besser das vereinbarte Kontingent ausgeschöpft wird."

Laut Bundesnetzagentur würden mit dem neuen VDSL-Kontingentmodell letztlich die Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Unternehmen in erheblicher Weise beeinträchtigt, ohne dass dafür eine sachliche Rechtfertigung bestehe.

Gemeinsame Investitionen in neue Netze gefordert

Die Telekom würde mit dem neuen Modell nur den Vertrieb von Anschlüssen eines bestehenden Netzes fördern, dessen Investitionen bereits seit 2006 beginnend getätigt und mittlerweile weitgehend abgeschlossen worden sind.

"Der Infrastrukturwettbewerb ist jedoch eine wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung nachhaltigen und selbsttragenden Wettbewerbs auf den Endkundenmärkten in Bezug auf Preisbildung sowie Qualität, Service und Vielfalt der angebotenen Dienstleistungen" , heißt es in einer Mitteilung der Bundesnetzagentur(öffnet im neuen Fenster) .

Die Behörde wies noch einmal darauf hin, dass sie Kooperations- und Risikoteilungsmodellen für den Aufbau beziehungsweise die Vermarktung von neuen Breitbandnetzen der nächsten Generation, beispielsweise Glasfaser bis zum Kunden, aufgeschlossen gegenüberstehe.

Auch beim Bundeskartellamt wird das VDSL-Kontingentmodell der Telekom nicht begrüßt. Damit gilt weiterhin nur das Preismodell für VDSL-IP-Bitstrom-Anschlüsse.

Bis zum 2. Mai 2012 ist es der Telekom und anderen noch möglich, Stellung zu der Entscheidung zu nehmen. Anschließend wird sie der EU-Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden der übrigen EU-Mitgliedstaaten übermittelt, die dann innerhalb eines Monats Stellungnahmen abgeben können. Im Anschluss daran kann die endgültige Entscheidung bekanntgegeben werden.


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