Bundesnetzagentur: Telekom soll nicht mehr zu Call-by-Call verpflichtet werden
Die Bundesnetzagentur sieht keine Notwendigkeit mehr, die Deutsche Telekom zur Bereitstellung von Call-by-Call und Preselection zu verpflichten. Das geht aus einem am 10. Juli 2019 vorgelegten Konsultationsentwurf der Regulierungsbehörde hervor. Somit entfällt die erforderliche Grundlage für die Sparvorwahlen.
Damit sei der Super-Gau eingetreten, gegen den Tele2 seit einigen Jahren gekämpft hat, erklärte Steffen von Alberti, Chef des schwedischen Unternehmens, das in Deutschland als Call-by-Call-Anbieter bekanntgeworden ist.
Noch heute werden pro Jahr etwa 5 Milliarden Minuten über Call-by-Call oder Preselection vertelefoniert, sagte von Alberti.
Als einer der führenden Anbieter dieser Dienste will Tele2 die Grundlage für Sparvorwahlen erhalten und kritisiert daher den neuesten Entwurf der Bundesnetzagentur. "Die Bundesnetzagentur hätte den Forderungen der Europäischen Kommission auf keinen Fall nachgeben dürfen und die Besonderheiten des deutschen Telekommunikationsmarktes schützen sollen" , betonte Alberti.
Die EU-Kommission hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass Call-by-Call und Preselection im europäischen Binnenmarkt keine wichtige Rolle mehr spielen und in Europa weitgehend durch Internetkommunikation abgelöst worden seien.
"Dabei hat sie die Besonderheiten des deutschen Marktes nicht ausreichend berücksichtigt" , kritisierte(öffnet im neuen Fenster) VATM-Geschäftsführer (Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten) Jürgen Grützner mit Blick auf ältere Menschen, aber auch auf den Mobilfunkbereich. Der Verband habe die Zeit genutzt, um auf dem Verhandlungswege mit der Telekom Deutschland eine Lösung zu finden. "Es zeichnet sich ab, dass wir eine belastbare vertragliche Grundlage für den Markt gefunden haben, von der die Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin profitieren können" , sagte Grützner.
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