Bundesnetzagentur: Telekom muss Call-by-Call und Preselection ermöglichen
Die Bundesnetzagentur will die Deutsche Telekom verpflichten, Call-by-Call und Preselection auch zukünftig an ihren Anschlüssen zuzulassen. Dies sieht ein jetzt veröffentlichter Entscheidungsentwurf vor(öffnet im neuen Fenster), in dem die Rahmenbedingungen für die Regulierung der Festnetz-Endkundenanschlüsse festgelegt werden sollen. Auf diesem Markt verfügt die Telekom nach dem Ergebnis einer Untersuchung der Behörde nach wie vor über eine beträchtliche Macht.
"Die Analyse der Bundesnetzagentur hat ergeben, dass noch immer eine millionenfache Nachfrage im Markt besteht", sagte VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. Vor allem die ältere Generation entscheide sich für Call-by-Call-Angebote und nutze diesen Service intensiv. So telefonierten die Verbraucher täglich 25 Millionen Minuten über Call-by-Call oder Preselection.
Auch Geschäftskunden wie Unternehmen mit Filialstrukturen nutzten Preselection, sagte Grützner, um überall über eine bundesweit einsetzbare Rufnummer erreichbar zu sein. "Das geht in der Praxis in vielen Fällen nur über Call-by-Call oder Preselection", so Grützner. Zudem würden durch Call-by-Call Preisstrukturen transparent.
Die EU plant aktuell, Call-by-Call und Preselection zukünftig in ganz Europa komplett aus der Regulierung zu entlassen, weil ausreichend Wettbewerb herrsche. "Jetzt kommt es darauf an, dass auch die EU-Kommission ihren Blick bewusster als bislang auf die Interessen der Verbraucher und Geschäftskunden richtet", sagte Grützner.
Der Verfügungsentwurf der Bundesnetzagentur sei ein wichtiges Signal an Brüssel, "verbraucherfreundliche Angebote nicht zugunsten der Ex-Monopolisten aus dem Markt verdrängen zu lassen."
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