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Bundesnetzagentur: Telekom erhält als erste 5G-Frequenzen

Eine Einigung zwischen 1&1 Drillisch und Telefónica über die Lage der 5G -Frequenzblöcke gelang nicht. Die Bundesnetzagentur musste die Zuordnung festlegen.
/ Achim Sawall
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Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur (Bild: Bundesnetzagentur)
Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur Bild: Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur hat auf Antrag der Telekom Deutschland die ersteigerten Frequenzen im Bereich bei 3,6 GHz zugeteilt. Das gab die Behörde am 4. September 2019 bekannt(öffnet im neuen Fenster) . Die Frequenzen der anderen drei erfolgreichen Bieter können auf Antrag ebenfalls zugeteilt werden. Anträge von Drillisch Netz und Vodafone liegen vor und sollen in Kürze beschieden werden.

"Die ersteigerten Frequenzen können nach der Zuteilung bundesweit für 5G genutzt werden. Die schnelle Breitbandversorgung liegt damit in den Händen der Unternehmen. Die Netzbetreiber können ihre Netzplanung konkretisieren und ihre Netze zügig ausbauen" , sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die vier Bieter hatten nach der Auktion zunächst Gelegenheit, sich über die Lage der abstrakt ersteigerten Frequenzblöcke in den Bereichen zu verständigen. Im Bereich bei 2 GHz waren sich die Netzbetreiber von Anfang an über die Zuordnung einig. Im Bereich 3,6 GHz (3,4 GHz bis 3,7 GHz) stand die konkrete Zuordnung für Vodafone und für die Telekom bereits mit Ablauf der Versteigerung fest: Die 5G-Freqenzen konnten nur im direkten Anschluss an den konkreten Block liegen, den Vodafone und Telekom jeweils ersteigert hatten. Für Vodafone war es der untere Bereich des 3,6-GHz-Frequenz-Spektrums, also 3,4 GHz aufwärts, für die Telekom der obere Bereich des 3,6-GHz-Frequenz-Spektrums, was 3,7 GHz abwärts bedeutet. Telefónica und 1&1 Drillisch mussten sich auf die genaue Zuordnung im mittleren Bereich zwischen den Frequenzblöcken von Vodafone und Telekom einigen.

Weil eine vollständige Einigung wegen Problemen zwischen 1&1 Drillisch und der Telefónica nicht erzielt wurde, hatte die Bundesnetzagentur am 2. August 2019 über die Zuordnung entschieden.


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