Zum Hauptinhalt Zur Navigation Zur Suche

Bundesnetzagentur: Stream On soll gegen Roamingfreiheit verstoßen

Die Bundesnetzagentur hat die umstrittenen Stream-On-Optionen der Telekom geprüft und kritisiert, dass das Angebot nicht europaweit verfügbar ist. Mit dem Zero-Rating an sich hat die Agentur kein Problem. Die Telekom hat zwei Wochen Zeit, um zu reagieren.
/ Hauke Gierow
38 Kommentare Auf Google folgen (öffnet im neuen Fenster)
Die Telekom hat Stream On am 19. April gestartet. (Bild: John Macdougall/AFP/Getty Images)
Die Telekom hat Stream On am 19. April gestartet. Bild: John Macdougall/AFP/Getty Images

Die Bundesnetzagentur hat sich zu den umstrittenen Stream-On-Optionen der Deutschen Telekom geäußert. Mit dem Zero-Rating hat die Agentur demnach keine Probleme, aber die Roamingfreiheit werde verletzt. Die Prüfung dauert seit April an.

Unzulässig sei "vor allem die Reduzierung der Datenübertragungsrate bei Videostreaming, die in einem bestimmten Tarif ('Tarif L') angewendet wird. Dies verstößt gegen das Gebot der Gleichbehandlung allen Datenverkehrs", wie die Agentur Golem.de mitteilte. Weiter heißt es: "Das Zero-Rating-Angebot als solches ist hingegen nach derzeitiger Sicht der Bundesnetzagentur im Wesentlichen zulässig."

Kein Roam-like-at-Home für Videostreaming

Problematisch sei aber, dass Nutzer das Videoangebot nicht entsprechend dem Roam-like-at-Home-Grundsatz in ganz Europa nutzen könnten. "Während im Inland das Datenvolumen der 'Stream-On'-Dienste unbegrenzt ist, wird bei der Nutzung im EU-Ausland das durch 'Stream On' genutzte Datenvolumen vom Datenvolumen des Magenta-Tarifs abgezogen", schreibt die BNetzA.

Aktivisten hatten Stream On als Verletzung der Netzneutralität kritisiert, die Telekom verteidigt das eigene Angebot. Für eine Stellungnahme zu den aktuellen Vorwürfen der Bundesnetzagentur war das Unternehmen zunächst nicht zu erreichen. Sie hat nach der Zustellung der Ergebnisse zwei Wochen Zeit, Stellung zu nehmen oder die Kritikpunkte zu beseitigen.

Mit Stream On können Nutzer in höherwertigen Tarifen der Telekom bestimmte Dienste wie Audio- oder Videostreaming ohne Anrechnung auf das Datenvolumen nutzen. Die Dienste müssen dazu einen Kooperationsvertrag unterschreiben.


Relevante Themen