Bundesnetzagentur: Router-Hacker wollten 250.000 Euro erbeuten

Durch eine Reihe von Verboten verhindert die Bundesnetzagentur, dass Betrüger durch Router-Hacking viel Geld machen. Auch der Netzbetreiber muss die Interconnection-Kosten nicht zahlen.

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Jochen Homann, der Chef der Bundesnetzagentur, im Interview
Jochen Homann, der Chef der Bundesnetzagentur, im Interview (Bild: Bundesnetzagentur)

Die Betroffenen in einem Fall von Routerhacking müssen nicht zahlen. Das hat die Bundesnetzagentur am 1. Juni 2018 bekanntgegeben. Bei drei Nutzern in Baden-Württemberg wurden innerhalb von drei Tagen über 300.000 Verbindungsminuten zu über 600 ausländischen Rufnummern generiert.

Dies hätte einen Gesamtschaden von insgesamt über 250.000 Euro verursacht. Auch den betroffenen Netzbetreibern sind dabei laut Angaben der Behörde hohe Interconnection-Kosten entstanden.

Durch das Verbot der Rechnungslegung können die Kosten für Verbindungen zu den Rufnummern nicht mehr in Rechnung gestellt werden. Das Inkassierungsverbot verhindert das Eintreiben der Forderungen. Durch das ausdrückliche Auszahlungsverbot für den betroffenen Netzbetreiber werde sichergestellt, dass keine Auszahlung missbräuchlich entstandener Verbindungsentgelte an ausländische Vertragspartner erfolgt.

Bundesnetzagentur veröffentlicht keine technischen Angaben zu dem Hack

"Die Zahlungsflüsse müssen frühzeitig gestoppt werden. Die betroffenen Verbraucher und die involvierten Netzbetreiber werden vor den finanziellen Folgen des Router-Hackings geschützt", erläuterte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Der Netzbetreiber habe die Behörde über die Hackingfälle informiert und die Geldflüsse gekappt.

"In den zugrundeliegenden Fällen bestanden keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass eine softwarebedingte Schwachstelle, die gegebenenfalls durch einen Patch behoben werden könnte, ursächlich war", sagte ein Sprecher der Bundesnetzagentur Golem.de auf Anfrage. Aus "generalpräventiven Gründen" würden keine Details zu betroffenen Modellen oder Methoden der Angreifer mitgeteilt.

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