Bundesnetzagentur: Recht auf Universaldienst wird weiter aufgeweicht

Die Bundesnetzagentur sieht nun Ausnahmen von der 10 MBit/s-Datenrate und der Latenz bei höchstens 150 Millisekunden vor. Ein Branchenmverband findet das gut.

Artikel veröffentlicht am ,
Satellitenlösungen sollen schnell helfen
Satellitenlösungen sollen schnell helfen (Bild: Eutelsat)

In dem am 23. März 2022 vorgelegten Entwurf der Rechtsverordnung für einen Universaldienst findet sich eine Ausnahmeregelung, die es der Bundesnetzagentur erlaubt, niedrigere Bandbreiten und höhere Latenzen festzulegen. Grundlage für die Ausnahme im Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (RaVT) sind die Höhe der Kosten für den Ausbau und besondere geographische Faktoren.

Die Bundesnetzagentur tritt bisher für eine Datenübertragungsrate von 10 MBit/s ein. Der Mindest-Upload soll bei 1,3 MBit/s und die Latenz bei höchstens 150 Millisekunden liegen.

Das Branchenverband Breko (Bundesverband Breitbandkommunikation) sieht in der Ausnahmeregelung einen Schritt in die richtige Richtung. "Wir begrüßen, dass die Bundesnetzagentur erkannt hat, dass es bei den aktuell festgelegten Anforderungen an den Internetzugangsdienst einerseits zu Verzögerungen bei der Bereitstellung der Dienste und zusätzlich beim weiteren Glasfaserausbau kommen würde", sagte Breko-Sprecherin Annika Sasse-Röth.

Mobilfunk oder Satellit als einzige Lösung

Bei der Beschlussfassung in Bundestag und Bundesrat sollte die Mindestanforderung an die Latenz pauschal auf einen Maximalwert von 350 ms angehoben werden, um Drahtlostechnologien wie Satelliten-, Mobil- und Richtfunk bei der Umsetzung miteinzubeziehen und Einzelfallprüfungen zu vermeiden, erklärte Sasse-Röth. Ansonsten könne der flächendeckende Ausbau von Glasfaser bis in die Gebäude bis 2030 nicht erreicht werden.

Die einzig realistische Lösung für die möglichst kurze Zeit bis zur vollständigen Gigabit-Versorgung sei Mobilfunk oder Satellit, hatte der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) zuvor erklärt. Dieser Weg werde in Frankreich gefördert und in der Schweiz als Grundversorgung anerkannt. "Eine schnelle pragmatische Lösung, den Satellitenvoucher für die Betroffenen, hatte zuletzt sogar der ehemalige Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer umsetzen wollen. Er wurde dann von Teilen der alten Regierung ausgebremst", betonte Jürgen Grützner, Geschäftsführer des Branchenverbands am 2. Februar. Die Diskussion zur Minimalversorgung dürfe nicht dazu führen, dass die Betroffenen in der Praxis erst einmal nichts bekämen und gleichzeitig für Tausende der Glasfaserausbau durch punktuelle und individuelle Ausbaumaßnahmen ausgebremst werde.

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Vögelchen 24. Mär 2022

Und irgendwann landen wir dann bei 1k2 und Akustikkopplern. Deutschland entwickelt sich...

Vögelchen 24. Mär 2022

Wohl nur zu wahr!

senf.dazu 24. Mär 2022

Fair wär .. - über Funklösungen gar nicht erst nachzudenken. Keine, weder Mobilfunk noch...

Flasher 24. Mär 2022

Genau - man kann ja schliesslich seine Meinung auf Video aufzeichnen und einen USB-Stick...



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