Bundesnetzagentur: Provider sollen Vorratsdaten komplett auslagern dürfen
Die Bundesnetzagentur kommt kleinen Providern bei der Vorratsdatenspeicherung entgegen. In einer neuen Fassung des Anforderungskatalogs erwähnt die Regulierungsbehörde ausdrücklich die Möglichkeit, die gesamten Systeme zur Speicherung und Beauskunftung an Dritte weiterzugeben. "Grundsätzlich ist die Auslagerung des gesamten Verkehrsdatenspeichersystems inklusive Abfragesystem oder von Einzelkomponenten an einen sogenannten Erfüllungsgehilfen im Inland einschließlich der damit zusammenhängenden Aufgaben möglich", heißt es in dem Entwurf, der Golem.de vorliegt. Der IT-Branchenverband Eco hatte die ursprünglichen Pläne scharf kritisiert und vor drohenden Insolvenzen durch die hohen Anforderungen gewarnt. Der erste Entwurf von Mitte Mai hatte die Möglichkeit von Auslagerungen an Dritte nur am Rande erwähnt.
Der vorliegende Entwurf datiert vom 18. Juli dieses Jahres. Er enthält umfangreiche redaktionelle Änderungen, schraubt die Anforderungen an das "Verkehrsdatenspeichersystem" jedoch nur wenig herunter. Unterschiede finden sich nur im Detail. So muss bei einem Alarm im Sicherheitsbereich der Daten kein "entsprechendes Sicherheitspersonal" mehr aktiv, sondern lediglich "sofortige Sicherheitsmaßnahmen" ausgelöst werden. Andererseits verlangt die neue Fassung die "lückenlose" Dokumentation von Zutrittsberechtigungen zu den Systemen, während zuvor diese Präzisierung gefehlt hatte.
Verantwortung bleibt beim Provider
Die Auslagerungsmöglichkeit dürfte den Providern sicherlich entgegenkommen. "Fortwährende Sicherheitsüberprüfungen, Generierung und Löschung der Schlüssel, die Protokollierung aller Arbeitsschritte und vieles andere mehr machen einen vielfach höheren personellen und administrativen Arbeitsaufwand notwendig, als anfangs zu vermuten war", hatte Eco gewarnt. Kleine und mittlere Betriebe könnten nun ihre Vorratsdaten verschlüsselt an einen anderen Provider oder ein gemeinsames Datenzentrum in Deutschland schicken und dort verwalten lassen. Allerdings verbleibt bei den Providern "die Verantwortung für die Umsetzung des Anforderungskatalogs und für die Einreichung des Sicherheitskonzeptes", heißt es weiter.
Die Verbände hatten bis zum 1. Juli die Möglichkeit, den ersten Entwurf zu kommentieren. Die Bundesnetzagentur geht weiterhin davon aus, dass der Katalog bis Ende des Jahres fertiggestellt sein wird. Dann bleibt den Providern ein halbes Jahr Zeit, die Anforderungen umzusetzen. Unklar ist allerdings, wie die EU-Kommission auf die verpflichtende Speicherung der Daten in Deutschland reagieren wird. Die Kommission hatte im vergangenen Jahr zumindest entschieden, das Gesetz deswegen nicht vor Gericht stoppen zu wollen.
Die große Koalition hatte im vergangenen Jahr in Reaktion auf Terrorattacken in Europa die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Dem Gesetz zufolge(öffnet im neuen Fenster) ist ein "besonders hoher Standard der Datensicherheit und Datenqualität zu gewährleisten". Der Anforderungskatalog sieht unter anderem vor, dass die Daten "auf physisch gesonderten Speichereinrichtungen gespeichert werden, die von den üblichen für betriebliche Aufgaben genutzten Speichereinrichtungen getrennt sind".
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