Bundesnetzagentur: Neue Durchsuchungen wegen unerlaubter Telefonwerbung
Die Bundesnetzagentur hat am 11. März 2014 eine weitere Durchsuchung wegen des Verdachts auf unerlaubte Telefonwerbung durchgeführt. Das gab die Behörde bekannt(öffnet im neuen Fenster). Durchsucht wurden die Geschäftsräume eines im Großraum München ansässigen Unternehmens, in denen Unterlagen und Dokumente über die erfolgten Anrufe vermutet wurden. Daran waren 16 Mitarbeiter der Bundesnetzagentur beteiligt, die von der örtlichen Polizei unterstützt wurden.
"Einige Unternehmen halten sich noch immer nicht an die gesetzlichen Vorgaben. Werbeanrufe ohne vorherige ausdrückliche Einwilligungserklärung sind verboten. Der Bußgeldrahmen wurde im vergangenen Jahr sogar auf 300.000 Euro erhöht. Ich appelliere an die werbenden Unternehmen und die Callcenter, sich an die geltenden Gesetze zu halten", sagte Behördenchef Jochen Homann.
Betroffene hatten sich bei der Regulierungsbehörde beschwert, weil sie wegen Werbung für Solar- und Photovoltaikanlagen angerufen wurden. Angaben zum Namen der Firma wurden nicht gemacht.
Im November 2013 ging die Bundesnetzagentur erstmals mit Durchsuchungen gegen Firmen vor, die unerlaubte Telefonwerbung mit Rufnummernunterdrückung machten. Nach Ermittlungen der Bundesnetzagentur waren die Betroffenen von einer nicht zugeteilten Rufnummer angerufen worden.
Homann erklärte, dass "trotz vorgetäuschter Rufnummer ein in Nordrhein-Westfalen ansässiges Unternehmen als möglicher Verursacher ermittelt werden" konnte, weil die Behörde sehr genaue Beschreibungen der Anrufe erhalten habe.
Durch ein neues Gesetz kann die Bundesnetzagentur wirksamer gegen unerlaubte Telefonwerbung vorgehen. Die neue Regelung trat am 9. Oktober 2013 in Kraft. Eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) versechsfachte den Bußgeldrahmen. Auch Telefonwerbung mit automatischen Anrufmaschinen gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeldern belegt werden.
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