Bundesnetzagentur: Netzbetreiber müssen gratis Anonymous Call Rejection bieten
Die Bundesnetzagentur hat Netzbetreiber aufgefordert, Anonymous Call Rejection (ACR) anzubieten. Einen entsprechenden Bericht des Onlinemagazins Teltarif.de(öffnet im neuen Fenster) hat die Regulierungsbehörde Golem.de bestätigt.
Die Netzbetreiber sollen auf Wunsch des Kunden eingehende Anrufe mit unterdrückter Rufnummernübermittlung bereits im Netz unentgeltlich abblocken, um lästige Anrufe abzuweisen. Da nicht alle Netzbetreiber diesen Dienst anbieten, droht die Behörde nun mit einem Verwaltungsverfahren.
Abschieben der Verantwortung auf den Endnutzer soll nicht ausreichen
Netzbetreiber würden erklären, dass sich Anonymous Call Rejection in Telefonanlagen einstellen lasse. Es gibt auch im Festnetz Endgeräte, die eine Art Anonymous Call Rejection bieten. Doch der Hinweis auf Maßnahmen durch den Endnutzer sei nicht ausreichend, so der Regulierer: "Der Verweis auf – lediglich mögliche, nicht jedoch zwingend vorhandene – Funktionen am Telefongerät genügt dieser Diensteanbieter – seiner Verpflichtung nicht." Auch der Verweis auf kostenfreie downloadbare Apps, die zudem ausschließlich Smartphones betreffen würden, genüge nicht, heißt es in einem Schreiben an einen Netzbetreiber, dessen Echtheit eine Sprecherin der Bundesnetzagentur Golem.de bestätigt hat.
Bevor verwaltungsrechtliche Maßnahmen eingeleitet werden, fordert die Behörde die Netzbetreiber zur Stellungnahme auf. Sie sollen erklären, welche Alternativen zu dem vermittlungstechnischen Leistungsmerkmal existieren und welche Kosten mit Anonymous Call Rejection im Netz verbunden wären.
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