Bundesnetzagentur: Miete für Leerrohre der Telekom festgelegt

Die Bundesnetzagentur hat die Mietpreise für die Nutzung von Leerrohren und dazugehörigen Anlagen für Wettbewerber der Deutschen Telekom AG festgelegt(öffnet im neuen Fenster) . Dabei geht es sowohl um unterirdische Kabelschächte als auch oberirdische Trägersysteme bis zum Hausanschluss. Die Telekom hatte höhere Preise gefordert.
Die Regulierungsbehörde will durch die Entscheidung einen fairen Wettbewerb ermöglichen und gleichzeitig die wirtschaftlichen Interessen der Telekom wahren. Die Telekom war bereits beim ersten Vorschlag zu einer solchen Regelung gegen die Entwürfe und warf der Konkurrenz vor , zu "Spottpreisen in Telekom-Leerrohre" zu wollen.
Je nach Querschnitt müssen nach der neuen Regelung pro Monat fünf bis 37 Cent pro Meter im Hauptverteilernetz gezahlt werden. Die Nutzung der Rohre im lokalen Verteilernetz ab den Straßenkästen kostet abhängig vom Querschnitt zwischen 12,72 Euro und 64,48 Euro. Am teuersten ist die Bereitstellung von oberirdischen Mastfeldern mit bis zu 498,58 Euro sowie die Wartung und Entstörung.
Recht auf offenen Netzzugang
Die EU-Kommission kritisierte den Entscheidungsentwurf im Vorfeld, da er sich nicht ausschließlich an den für die Telekom entstehenden Kosten orientiere. Laut der Bundesnetzagentur sind Zuschläge aber nur dann zu rechtfertigen, wenn die Telekom für schnelle Leitungen selbst außergewöhnliche Investitionen vornehmen muss.
Die Preistabelle gilt rückwirkend ab Anfang des Jahres 2024. Die Mietpreise sind für einen Zeitraum von zwei Jahren festgelegt, da sich die Nachfrage zu Leerrohren derzeit noch nicht valide abschätzen lässt. Eine Anpassung an die aktuelle Kosten- und Bedarfslage kann deshalb nach diesem Zeitraum erforderlich sein.



