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Bundesnetzagentur: Kein alleiniges Kupfer-Abschaltrecht mehr für Telekom

Die Bundesnetzagentur will endlich die Kupferabschaltung anpacken. Open Access für alle FTTH -Netze gehört für sie dazu.
/ Achim Sawall
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Deutsche Glasfaser in einer älteren Werbung (Bild: Deutsche Glasfaser)
Deutsche Glasfaser in einer älteren Werbung Bild: Deutsche Glasfaser

Mit einer Gesetzesänderung will die Bundesnetzagentur der Deutschen Telekom ihr Recht nehmen, allein über die Kupfernetzabschaltung zu entscheiden. Das geht aus Regulierungskonzept(öffnet im neuen Fenster) zum Wechsel von Kupfer- auf Glasfasernetze hervor, das die Bundesnetzagentur am 19. Januar 2026 vorgelegt hat. In Paragraf 34 des Telekommunikationsgesetzes ist geregelt, dass ausschließlich die Telekom das Antragsrecht hat, das Kupfernetz abzuschalten.

Welcher Netzbetreiber in einem Gebiet Glasfaser ausgebaut hat, solle keine Rolle spielen, schlug die Behörde vor. Eine Abschaltung sollte eingeleitet werden können, wenn in einem Gebiet eine Mindestversorgung mit Glasfaser und geeignete Vorleistungsangebote vorhanden seien. Mindestens 80 Prozent der Haushalte und Unternehmen sollten mit FTTH versorgt sein, um den Prozess zu starten. Bis zur "tatsächlichen Abschaltung" sollte prinzipiell eine flächendeckende Versorgung mit Glasfaser vorliegen.

Open Access für alle Netze

Zudem soll mit Open Access ein Zugang für Drittanbieter zum Glasfasernetz vorhanden sein, der technisch, prozessual und preislicher Hinsicht für alle Glasfasernetze einheitlich ist.

Mindestens 24 Monate vor der tatsächlichen Abschaltung sollte laut der Bundesnetzagentur die Vermarktung kupferbasierter Angebote enden.

Aus Sicht der Bundesnetzagentur sollte es einen übergeordneten Migrationsplan für die gesamte Bundesrepublik geben, der den vorgesehenen Start des ersten und das avisierte Ende des letzten Migrationsprozesses sowie Meilensteine enthalt. Das TV-Kabelnetz ist davon ausgenommen.

Alle Akteure sind eingeladen, zum Konzept bis zum 16. März Stellung zu nehmen.


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