Bundesnetzagentur: Kaum noch Chancen für viertes Mobilfunknetz
Ein viertes deutsches Mobilfunknetz, wie es das Bundeskartellamt fordert, wird es wohl doch nicht geben. Die Bundesnetzagentur hat schwerwiegende rechtliche Bedenken gegen ein nationales Mobilfunk-Roaming, das ein Neueinsteiger wie United Internet für den Start benötige. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ(öffnet im neuen Fenster) ) unter Berufung auf Unterlagen für den politischen Beirat der Netzagentur. Um die Betreiber zu verpflichten, ihre Netze für eine Mitnutzung durch einen anderen Anbieter zu öffnen, müsse ihnen "beträchtliche Marktmacht" nachgewiesen werden.
"Diese ist bislang weder vom Bundeskartellamt noch von der Bundesnetzagentur festgestellt worden" hieß es in dem Papier der Marktaufsicht. Nationales Roaming gilt als Grundvoraussetzung für den Aufbau eines vierten deutschen Mobilfunknetzes. Ohne die Möglichkeit, in der Anfangsphase bestehende Netze mit zu nutzen, wären die Investitionen nicht zu leisten.
National Roaming: Unabdingbar für jeden Neueinsteiger
United Internt Chef Ralph Dommermuth sagte , er wolle "auf ein verpflichtendes National Roaming bei künftigen 5G-Netzen verzichten, denn über diese neuen Netze sollen sich ja ab 2020 die Mobilfunknetzbetreiber im Wettbewerb differenzieren." Unabdingbar für jeden Neueinsteiger sei aber die Möglichkeit, vorhandene 2G-, 3G-, oder 4G-Infrastrukturen nutzen zu können. "Denn Kunden erwarten heutzutage auch bei einem neuen Mobilfunknetz eine flächendeckende Verfügbarkeit, die aber nicht kurzfristig zu realisieren ist " , erklärte Dommermuth.
Der Netzpolitiker und CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Jarzombek, Sprecher der Unionsfraktion im Ausschuss Digitale Agenda und Berichterstatter für den Breitbandausbau, will sich damit nicht zufrieden geben. "Dann müssen wir uns über neue Instrumente unterhalten, die eine Verpflichtung zum National Roaming möglich machen" , sagte Jarzombek der Frankfurter Allgemeine Zeitung. Das Papier der Bundesnetzagentur schildert die aktuelle rechtliche Bewertung. Endgültig entscheiden will die Behörde im Herbst, wenn sie die Bedingungen für die Frequenzauktion festlegt.
Statt auf verpflichtende Kooperationsmodelle oder die Mitnutzung fremder Netze setzt die Bundesnetzagentur laut Handelsblatt auf Freiwilligkeit sowie auf eine Diensteanbieterverpflichtung. Demnach müssen Netzbetreiber Diensteanbietern Zugang gewähren. Sollte mit den Vorgaben der Wettbewerb sowie der Netzausbau nicht ausreichend vorankommen, wolle die Netzagentur bei den nächsten Frequenzvergaben neue Auflagen erteilen, heißt es in dem Bericht. Allein von 2025 bis 2033 laufen sieben Frequenzen aus, die neu vergeben werden müssen.
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