Bundesnetzagentur: Festnetz trotz EU-Vorgabe weiter regulieren

Die Bundesnetzagentur sieht weiter Bedarf zur Regulierung in zwei Festnetzbereichen, die die EU-Kommission aus der staatlichen Marktlenkung herausnehmen will . Das erklärte ein Sprecher der Behörde Golem.de auf Anfrage. Die Europäische Kommission hat in der vergangenen Woche den Beschluss veröffentlicht, die Regulierung für Festnetzbetreiber stark einzuschränken.
Laut Bundesnetzagentur ging es der EU um ein Ende der Vorabregulierung bei Festnetzanschlüssen und beim Verbindungsaufbau im öffentlichen Festnetz. Der Sprecher erklärte: "Dies bedeutet, dass zukünftig eine Regulierungsbedürftigkeit dieser Märkte nicht mehr von vornherein vermutet wird. Sollte allerdings eine Regulierungsbedürftigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes (TKG) festgestellt werden, können auch diese Märkte weiterhin reguliert werden. Derzeit unterliegen beide Märkte noch der Regulierung. Dies wird in dem gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum zu überprüfen sein." Die nationalen Regulierungsbehörden haben für die Umsetzung bis zu drei Jahre Zeit.
Für diese Märkte gelte nach wie vor die Vermutung der Regulierungsbedürftigkeit: "Die genaue Marktabgrenzung und eine etwaige tatsächliche Regulierungsbedürftigkeit dieser Märkte kann abschließend nur im Rahmen konkreter Marktanalyseverfahren festgestellt werden" , so der Sprecher.
Die EU-Kommission argumentiert, die Zahl der Telefonanrufe aus dem Festnetz sei zurückgegangen, da mehr VoIP und Mobiltelefone genutzt würden, aber auch auf alternative Anbieter zurückgegriffen werde. Außerdem könnten Kunden, die das Festnetz nutzten, den Zugang über herkömmliches Telefonnetz, Glasfasernetz und TV-Kabelnetz von unterschiedlichen Betreibern erhalten, die Breitband- und Sprachdienste über entbündelte Teilnehmeranschlüsse anböten. Dadurch habe sich der Wettbewerb erhöht.