Bundesnetzagentur: Fast alle Messprotokolle belegen zu geringe Datenrate
Im Festnetz halten die Netzbetreiber ihre vertraglichen Zusagen nicht. Knapp 15.000 Messprotokolle liefern bisher ein eindeutiges Bild.

Festnetz-Internet ist in vielen Fällen deutlich schlechter als vertraglich vereinbart. Wie die Bundesnetzagentur auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte, bekamen Verbraucher im Rahmen des seit Dezember gültigen Minderungsrechts bisher knapp 15.000 Messprotokolle. Dabei wurde "fast ausschließlich" ein Minderungsanspruch festgestellt - die Leistung war also so schlecht, dass die Verbraucher Anspruch auf eine niedrigere Bezahlung hatten.
- Bundesnetzagentur: Fast alle Messprotokolle belegen zu geringe Datenrate
- Viele führen Messkampagne nicht bis zu Ende
Wie hoch die Minderung ist, besagen die Protokolle nicht - das sollen die Verbraucher mit ihren Anbietern klären. Netzagentur-Chef Klaus Müller sagte, man freue sich, dass das Messtool breitbandmessung.de gut angenommen werde.
In den Produktinformationen der Tarife sind Angaben zur maximalen, minimalen und der normalerweise zur Verfügung stehende Datenrate. Von diesen Vorgaben darf es keine "erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung" geben, wie ein Gesetz besagt. Die Ergebnisse der Messungen belegen nun aber Defizite, aus denen sich Rechtsansprüche ableiten lassen. Am häufigsten geht es um die normalerweise zur Verfügung stehende Datenraten. Zudem ist der Download stärker betroffen als der Upload.
Desktop-App Breitbandmessung gibt Aufschluss
Das noch recht junge Minderungsrecht stärkt die Rolle des Verbrauchers gegenüber seinem Anbieter, seit Mitte Dezember ist das dafür nötige Messtool nutzbar. Die Desktop-App Breitbandmessung.de gibt Aufschluss darüber, ob der Festnetzzugang den Vorgaben entspricht und ob die Abweichungen so stark sind, dass die Verbraucher einen Anspruch auf Preisminderung haben.
Ähnliche Messungen über die App der Bundesnetzagentur hatte es schon in den vergangenen Jahren gegeben, sie hatten ebenfalls Mängel aufgezeigt. Ein Rechtsanspruch ergab sich aus den älteren Messungen aber nicht - das ist erst seit etwa drei Monaten der Fall.
Um ein Messprotokoll zu bekommen, sind im Rahmen des neuen Rechts insgesamt 30 Messungen an drei unterschiedlichen Kalendertagen nötig. Zwischen den Messungen sollen mindestens fünf Minuten liegen, beziehungsweise zwischen der fünften und sechsten Messung eines Tages mindestens drei Stunden. Der Gesamtzeitraum für die Messkampagne - so wird die vorgeschriebene Reihe an 30 Tests genannt - darf nicht länger sein als zwei Wochen.
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Viele führen Messkampagne nicht bis zu Ende |
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https://breitbandmessung.de/ergebnisse
Du musst nur Lesen! Vor jeder Nachweis-Messung bestätigst du - unter anderem - folgende...
Ja, die Netzanbieter bieten ja noch so unnütze Bonusfeatures wie das letzte...
Prinzessin, bitte nicht gleich böse Sachen schlussfolgern. Ich rief dort wegen eine...