Günstiger Strom wird unmöglich gemacht
Nicht nur ist die Rede von einem engen Austausch mit dem Lobbyverband der großen Stromerzeuger und so gut wie aller Netzbetreiber, es steht darin auch das Eingeständnis, dass die praktische Umsetzung im viel zu analogen deutschen Stromnetz nahezu unmöglich ist. Im Gesetz heißt es dagegen, dass die Netzbetreiber ein funktionierendes Energy Sharing sicherstellen müssen.
Genau dies hebt die regulierende Behörde mit ihrer Mitteilung auf. Stattdessen soll eine weitere Ebene zwischen den Teilnehmern der Energiegemeinschaft und den Netzbetreibern eingeführt werden.
Ein Dienstleister auf dieser Ebene würde die exakte Abrechnung, den Stromverbrauch und die Stromproduktion der einzelnen Parteien überwachen und entsprechend abrechnen. Eine Pflicht, diese Dienstleistung anzubieten, wird in der Mitteilung ausgeschlossen.
Bundesnetzagentur sieht alle Pflichten erfüllt
Laut Bundesnetzagentur gibt es damit eine Option, wie mehrere Erzeugungsanlagen am Energy Sharing teilnehmen können. Die gesetzlichen Forderungen seien demnach erfüllt. Die Möglichkeit, Strom auf lokaler Ebene gemeinschaftlich zu nutzen, hängt somit davon ab, ob der lokale Netzbetreiber oder ein anderer Dienstleister die Güte besitzt, so etwas anzubieten. Und natürlich muss eine solche Dienstleistung auch bezahlt werden, wodurch das System in seiner derzeitigen Ausgestaltung vor allem wirtschaftlich keinen Sinn mehr ergibt.
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