Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller: 50 MBit/s in fast ganz Deutschland ist richtig

Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller hat bekräftigt, Deutschlands Mobilfunkbetreiber bis zum Jahr 2030 zum flächendeckenden Ausbau verpflichten zu wollen. "Mich hat bisher noch kein Gegenargument überzeugt" , sagte Müller der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Mitte Mai hatte die Regulierungsbehörde vorgeschlagen , dass im Jahr 2030 die Netze der drei etablierten Betreiber Telekom, Vodafone und Telefónica 99,5 Prozent der Fläche Deutschlands mit 50 MBit/s im Download versorgen müssen. In den Städten und mancherorts auf dem Land ist dieser Wert längst überschritten, in anderen Gegenden aber bislang nicht und es gibt weiter viele unterversorgte Gebiete.
Telekom-Chef Tim Höttges lehnte eine solche Pflicht als unverhältnismäßig und "kaum umsetzbar" ab, zumal sie am Kundennutzen vorbeigehe. Müller ist anderer Ansicht: So eine Ausbauauflage wäre erfüllbar, und sie wäre wichtig für die Menschen in Deutschland etwa im ländlichen Raum. "Wären die 99,5 Prozent erreicht, hätte Deutschland bis an jede Milchkanne eine gute Mobilfunkversorgung."
Die Ausbaupflicht soll 99,5 Prozent und nicht 100 Prozent betragen, weil in den Bergen oder in anderen unwegsamen Gebieten auch aus Sicht der Bundesnetzagentur kein gutes Mobilfunknetz möglich ist.
Diskussion um Auflagen läuft weiter
Zu der 99,5 Prozent-Flächenauflage und zu anderen Vorschriften sollen sich die etablierten Netzbetreiber verpflichten und im Gegenzug Nutzungsrechte für wichtige Frequenzen verlängert bekommen. Zum Ende des Jahres 2025 laufen Frequenznutzungsrechte in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2,6 GHz aus, die gegenwärtig vor allem für LTE genutzt werden. Die Netzbetreiber sollen für die Verlängerung der Nutzungsrechte jeweils rund 200 Millionen Euro bezahlen, eine Versteigerung soll es nicht geben.
Bis Juli läuft noch eine Konsultationsphase zu dem Vorschlag der Bundesnetzagentur. Danach will die Behörde über den Auflagenkatalog entscheiden. Im Vergleich zu den bislang üblichen Haushaltsauflagen – also der Ausbaupflicht gemessen an Haushalten und nicht an der Fläche – wäre die neue Regel eine Verschärfung und gut für die Nutzer.