Bundesnetzagentur: CDU fordert Sanktionen gegen Netzbetreiber
Laut der Vizechefin der CDU/CSU-Fraktion soll die Aufsichtsbehörde durchgreifen.

Die Bundesnetzagentur soll Sanktionen gegen die Netzbetreiber aussprechen, die die 4G-Versorgungsauflagen aus der Frequenzversteigerung im Jahr 2015 noch nicht erfüllt haben. Das erklärte Unionsfraktionsvize Nadine Schön (CDU) am 15. April 2020. "Verstöße gegen die Versorgungsauflagen sind kein Kavaliersdelikt. Wenn wir die Ziele unserer Mobilfunkstrategie erreichen wollen, dann müssen die Mobilfunknetzbetreiber die Auflagen erfüllen. Deshalb muss die Bundesnetzagentur nun die Sanktionsmöglichkeiten nutzen, die wir ihr zur Verfügung gestellt haben." Dazu gehöre auch das Verhängen von Bußgeldern gegen die Unternehmen.
Auch wenn es in einzelnen Bundesländern deutliche Fortschritte gebe, erfülle vor allem entlang der Bundesautobahnen und ICE-Strecken keines der Unternehmen die Versorgungsauflagen. Netzbetreiber und Staat müssten gemeinsam den Ausbau im ländlichen Raum und an den Verkehrswegen schneller vorantreiben. Es gelte, die weißen Flecken schnell zu schließen. "Unternehmen müssen besser kooperieren. Die Bundesregierung muss die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft zügig auf den Weg bringen", betonte Schön.
Alle drei Mobilfunknetzbetreiber erhielten lediglich eine Frist zur Nachbesserung der verfehlten Versorgungsauflagen, erklärte die Bundesnetzagentur am 14. April. Die Behörde hat die Unternehmen aufgefordert, die Auflagen spätestens bis 31. Dezember 2020 vollständig zu erfüllen. Hierbei wurden demnach auch Teilfristen für Meilensteine im Juni und September gesetzt.
Die Bundesnetzagentur machte in der Zuteilung der im Jahr 2015 versteigerten Frequenzen die Auflage, dass ab Beginn des Jahres 2020 98 Prozent der Haushalte bundesweit und 97 Prozent der Haushalte je Bundesland mit einer Mindestdatenrate von 50 MBit/s pro Antennensektor zu versorgen sind. Die Hauptverkehrswege sind vollständig zu versorgen.
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