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Bundesnetzagentur: Call-by-Call und Preselection bei der Telekom bleiben

Die Bundesnetzagentur hat sich in einer Beratung mit der EU-Kommission durchgesetzt: Call-by-Call und Preselection muss die Telekom weiter anbieten. Der Bereich bleibt für Privatkunden reguliert.
/ Achim Sawall
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Gebäude der Bundesnetzagentur in Bonn (Bild: Bundesnetzagentur.de)
Gebäude der Bundesnetzagentur in Bonn Bild: Bundesnetzagentur.de

Die Deutsche Telekom muss ihren Festnetz-Endkunden für Telefongespräche auch künftig die Möglichkeit für Call-by-Call und Preselection bieten. Das gab die Bundesnetzagentur bekannt. Die EU wollte diese Form der Auswahl eines anderen Netzbetreibers in ganz Europa komplett aus der Regulierung entlassen, weil ausreichend Wettbewerb herrsche. Die Abstimmung mit der EU sei nun abgeschlossen, hieß es von der Behörde.

Ausgenommen sind Telefonanschlüsse, die die Telekom Großkunden mit einem Jahresnettoumsatz von mehr als 500.000 Euro bereitstellt. Hier konnte "keine beträchtliche Marktmacht der Telekom mehr festgestellt werden" , erklärte die Bundesnetzagentur.

"Die Analyse der Bundesnetzagentur hat ergeben, dass noch immer eine millionenfache Nachfrage im Markt besteht" , sagte Jürgen Grützner , Geschäftsführer des Telekom-Wettbewerberverbandes VATM im März 2014. Vor allem die ältere Generation entscheide sich für Call-by-Call-Angebote und nutze diesen Service intensiv. So telefonierten die Verbraucher täglich 25 Millionen Minuten über Call-by-Call oder Preselection. Zudem würden durch Call-by-Call Preisstrukturen transparent. Verbraucherfreundliche Angebote sollten nicht zugunsten der Ex-Monopolisten aus dem Markt verdrängt werden. Auch Geschäftskunden wie Unternehmen mit Filialstrukturen nutzten Preselection, um überall über eine bundesweit einsetzbare Rufnummer erreichbar zu sein, sagte Grützner.

Insgesamt wird die Zahl der aktiven Call-by-Call-Nutzer in Deutschland laut dem Anbieter Tele 2 auf sechs bis sieben Millionen geschätzt.


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