Bundesnetzagentur: Bundeskartellamt will Frequenzauktion wegen 1&1
Das Bundeskartellamt hat den Vorstoß der Bundesnetzagentur kritisiert, auf eine Frequenzauktion zu verzichten. Der neue Netzbetreiber 1&1 würde dann keine neuen Frequenzen für sein im frühen Aufbau befindliches 4G- und 5G-Netz bekommen.
Das Bundeskartellamt begrüßte in einer Stellungnahmen vom 9. November 2023(öffnet im neuen Fenster) "aus wettbewerblicher Sicht den beabsichtigten Markteintritt eines vierten Netzbetreibers" . Es sei erfreulich, dass sich der "beabsichtigte Netzstart von 1&1 seit der Frequenzvergabe 2019 trotz allgemein schwieriger wirtschaftlicher Umstände und Verzögerungen zunehmend weiter konkretisiert" , hieß es weiter.
Die nächste anstehende Frequenzauktion sollte eigentlich im Jahr 2023 oder 2024 abgehalten werden. Zum Ende des Jahres 2025 laufen Frequenznutzungsrechte in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2,6 GHz aus, die gegenwärtig vor allem für LTE genutzt werden.
Der Bereich bei 1.800 MHz ist nicht vollständig neu zu vergeben, weil es dort eine Umverteilung gab. In Deutschland liegt bei 800 MHz der LTE Coverage Layer mit wichtigen Flächenfrequenzen für die Versorgung auf dem Lande. 1,8 GHz dient als GSM/LTE Capacity Layer und 2,6 GHz ist ebenfalls ein Capacity Layer. Nutzungsrechte für weitere Frequenzen enden in den Jahren 2030 und 2033.
Würden die Nutzungsrechte um bis zu acht Jahre verlängert, könnten die drei Lizenzpakete zusammen vergeben werden. 1&1 könnte damit aber lange Zeit kein eigenes Spektrum zukaufen.
Mehr Wettbewerb durch 1&1?
Deutsche-Telekom-Chef Tim Höttges sagte dazu am 9. November nach Bekanntgabe der Quartalszahlen: "1&1 kann neue Frequenzen gar nicht verwerten, weil sie kein Netz haben." Wenn eine Frequenzvergabe aber mit zu vielen Auflagen verbunden sei, würde die Telekom eine Auktion vorziehen. "Dann gehen wir eben in eine Auktion, wir sind dafür aufgestellt" , sagte Höttges.
Das Bundeskartellamt betonte dagegen: "Der von 1&1 beabsichtigte und bereits in weiten Teilen realisierte Markteintritt bietet gegebenenfalls für einen längeren Zeitraum zum letzten Mal die Chance, die bestehende Marktstruktur mit drei Netzbetreibern aufzubrechen." Nach Jahren einer beobachtbar gedämpften Wettbewerbssituation im Vorleistungsbereich, könne die jetzt anstehende Entscheidung durch geeigneter Auflagen genutzt werden, um hier eine nachhaltige Belebung zu erreichen.
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