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Bundesnetzagentur: Braucht die Telekom Routerzwang für die Drosselung?

Die Bundesnetzagentur lässt den Routerzwang zu, weil ein Gesetz über Funkanlagen dies ermöglicht. Eine parlamentarische Nachfrage will wissen, warum das eigentlich so ist.
/ Achim Sawall
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Alternativer Router von Belkin (Bild: Belkin)
Alternativer Router von Belkin Bild: Belkin

Eine parlamentarische Anfrage der Fraktion Die Linke geht einem möglichen Zusammenhang zwischen Routerzwang und Drosselung bei der Deutschen Telekom nach. Darin fragt (PDF)(öffnet im neuen Fenster) die Partei: "Sind nach Auffassung der Bundesregierung Zwangsrouter erforderlich, um für die von der Telekom angekündigte Internetdrosselung eine Volumenmessung direkt über Router des Nutzers vorzunehmen?"

Die Telekom lässt ihren Kunden derzeit Wahlfreiheit bei Routern, doch nach Gesetzeslage dürfen Internet Service Provider ihre Kunden daran hindern, eigene Router einzusetzen. Das ging aus einem Schreiben vom Verbraucherservice der Bundesnetzagentur hervor. Der Routerzwang wird durch Geheimhaltung der detaillierten Zugangsdaten erreicht, die im Router voreingestellt sind oder vom Betreiber fernkonfiguriert werden.

Die Bundesnetzagentur habe "keine rechtliche Handhabe gegen die Kopplung", hieß es in dem Antwortschreiben.

Nach den Vorgaben des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) müssten Netzbetreiber den Anschluss und Betrieb jedes zulässigen Endgerätes an der entsprechenden Schnittstelle zwar gestatten. Welche konkreten Schnittstellen das Netz des Netzbetreibers mit dem Heimnetz des Nutzers verbänden, habe der Gesetzgeber aber nicht definiert und überlasse diese Entscheidung damit dem jeweiligen Netzbetreiber, erklärte die Behörde. Der Anbieter könne deshalb auch willkürlich festlegen, ob es sich bei den Routern um Netzbestandteile oder Endgeräte handele. "Ein Anspruch auf Umgehung des Routers Ihres Netzbetreibers besteht in der gegebenen Konstellation nicht", erklärte die Behörde.

Die Linke will weiter wissen: "Kann das Kabel, das einen handelsüblichen Router für Endnutzer mit der Telekommunikationsanschlusseinheit (TAE) verbindet, nach Auffassung der Bundesregierung ein Bestandteil des Netzes des Netzbetreibers sein?" Die Bundesregierung muss die Fragen nun beantworten.

Ein Telekom-Sprecher sagte Golem.de: "Der Traffic wird nicht am Router gemessen."


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