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Bundesnetzagentur: Behörde prüft noch längeren Verzicht auf Frequenzauktion

Die Bundesnetzagentur will eine weitere Verlängerung der kostenlosen Frequenznutzung prüfen. Die Netzbetreiber bekommen ihren Willen.
/ Achim Sawall
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Behördenchef Klaus Müller (Grüne): Wie sein Vorgänger tut er alles für die Mobilfunkkonzerne. (Bild: Bundesnetzagentur)
Behördenchef Klaus Müller (Grüne): Wie sein Vorgänger tut er alles für die Mobilfunkkonzerne. Bild: Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur erwägt einen weiteren Verzicht bei den Frequenzauktionen. Nach der Ankündigung Mitte September, die Frequenznutzungsrechte um fünf Jahre zu verlängern sagte Behördenchef Klaus Müller der Deutschen Presse-Agentur (dpa): "Wir werden auch eine Verlängerung um acht Jahre offen prüfen." Eine Entscheidung soll im Jahr 2024 getroffen werden.

"Klar ist aber: Mit der Dauer der Verlängerung könnten unsere Anforderungen an die Verbesserung der Versorgungsqualität steigen." Dafür würden die Firmen relativ geringe Gebühren zahlen. Die letzte Frequenzauktion 2019 brachte dem Staat rund 6,6 Milliarden Euro ein.

Die nächste anstehende Frequenzauktion sollte im Jahr 2023 oder 2024 abgehalten werden. Zum Ende des Jahres 2025 laufen Frequenznutzungsrechte in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2,6 GHz aus, die gegenwärtig vor allem für LTE genutzt werden. Der Bereich bei 1.800 MHz ist nicht vollständig neu zu vergeben, weil es dort eine Umverteilung gab. In Deutschland liegt bei 800 MHz der LTE Coverage Layer mit wichtigen Flächenfrequenzen für die Versorgung auf dem Lande. 1,8 GHz dient als GSM/LTE Capacity Layer und 2,6 GHz ist ebenfalls ein Capacity Layer. Danach enden Nutzungsrechte im Jahr 2030 und dann im Jahr 2033.

Würden die Nutzungsrechte um bis zu acht Jahre verlängert, könnten die drei Lizenzpakete zusammen vergeben werden. "Das würde die Auslauffristen eines Großteils des im Einsatz befindlichen Mobilfunkspektrums harmonisieren" , sagte ein Telefónica-Sprecher der dpa.

1&1 bekommt kein weiteres Spektrum

1&1 könnte damit lange Zeit kein eigenes Spektrum zukaufen. Eine 1&1-Sprecherin sagte, dass eine Entscheidung der Bundesnetzagentur "die Bedarfe aller vier Netzbetreiber fair berücksichtigen" müsse. In der Vergangenheit erklärte das Unternehmen : "Neben der Flächendeckung außerhalb großer Städte sind die sogenannten Low-Band-Frequenzen auch für die Versorgung von Innenräumen unabdingbar. Um als vierter Netzbetreiber dauerhaft wettbewerbsfähig zu sein, ist es für 1&1 zwingend notwendig, neben den 2019 ersteigerten 5G-Frequenzen demnächst auch Low-Band-Frequenzen im Bereich 800 Megahertz erwerben zu können." Inzwischen schloss 1&1 eine nationale Roamingvereinbarung mit Vodafone .

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Johannes Schätzl hält die Acht-Jahres-Verlängerung für sinnvoll. Zugleich betont er, dass die Ausbaupflichten dann deutlich verschärft werden sollten. Der Liberale Reinhard Houben will sicherstellen, dass die Mobilfunkbetreiber die Summen, die sie durch den Verzicht auf eine Auktion einsparen, auch wirklich in ihre Netze investieren. Daher seien "harte Auflagen" nötig, die klar und von Dritten nachprüfbar seien. "Die Mobilfunknetzbetreiber müssen die Versorgungsverpflichtungen für den ländlichen Raum und für Verkehrswege nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Realität erfüllen."


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