Bundesnetzagentur: Auch WLAN-Hotspots müssen künftig Überwachung ermöglichen
Derzeit haben Ermittlungsbehörden keinen Zugriff auf Daten, die über einen Hotspot übertragen werden. Die Bundesnetzagentur will, dass sich das ändert.
Beim Abhören von Telefon- und Internetanschlüssen wird nach einem Bericht der Wirtschaftswoche(öffnet im neuen Fenster) eine bestehende Lücke geschlossen. Bis zum 31. März 2016 müssen in öffentlichen WLAN-Hotspots mit mehr als 10.000 Teilnehmern alle erforderlichen Überwachungstechniken eingebaut werden, wie das Magazin berichtet. Es beruft sich auf eine ihm vorliegende Anordnung der Bundesnetzagentur.
Bisher haben dem Bericht zufolge die Ermittlungsbehörden bei der Verfolgung von Straftätern keinen Zugriff auf Hotspot-Daten und können also nicht via WLAN geführte Telefonate abhören oder E-Mails mitlesen. Bei professionellen Hotspot-Betreibern wie der Deutschen Telekom und Vodafone stoße das Vorhaben auf Widerstand, schreibt das Magazin.
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