Zum Hauptinhalt Zur Navigation

Bundesnetzagentur: Auch Joint Ventures der Telekom müssen Leerrohre öffnen

Es reicht nicht, wenn Glasfaser Nordwest und Glasfaser Plus ihr Netz von anderen vermarkten lassen. Auch die Leerohre müssen der Konkurrenz offenstehen.
/ Achim Sawall
7 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)
Glasfaser von der Kabelrolle (Bild: Deutsche Telekom)
Glasfaser von der Kabelrolle Bild: Deutsche Telekom

Die Deutsche Telekom muss auch in ihren Beteiligungen anderen Netzbetreibern verfügbare Kapazitäten in den Leerrohren zugänglich machen. Das erklärte die Bundesnetzagentur am 17. Juli 2024(öffnet im neuen Fenster) .

Mit der Entscheidung werden Glasfaser Nordwest und Glasfaser Plus auch verpflichtet, freie Leerrohrkapazitäten über den Infrastrukturatlas Gigabitgrundbuch offenzulegen.

Somit wird der Rahmen, der bereits für die Glasfaser der Telekom gilt, auch auf ihre Beteiligungen erweitert. "Mit der Entscheidung komplettieren wir den Regulierungsrahmen im Glasfaserbereich und schaffen einheitliche und transparente Zugangsbedingungen für die Wettbewerber" , sagte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Beide Firmen sind ausschließlich auf Vorleistungsebene tätig: Glasfaser Nordwest ist ein Gemeinschaftsunternehmen von Telekom und EWE und will bis zu 1,5 Millionen Haushalte und Firmen in Teilen Niedersachsens, Nordrhein-Westfalens und in Bremen mit Internet versorgen. Beide Eigner gehen von einer Investitionshöhe bis zu zwei Milliarden Euro über einen Zeitraum von rund zehn Jahren aus.

Glasfaser Plus ist ein Joint Venture der Telekom mit dem australischen Pensionsfonds IFM Investors . Hier geht es um Glasfaseranschlüsse für vier Millionen Haushalte in ländlichen Gebieten. Bis zum Jahr 2028 wird Glasfaser Plus rund sechs Milliarden Euro in die neuen Anschlüsse investieren.

VATM: Regulierungsbehörde hat sich zwei Jahre Zeit gelassen

Die neuen Rahmenbedingungen gelten nach derzeitiger Einschätzung für rund zwei Jahre und seien mit der Europäischen Union beraten und abgestimmt, erklärte die Regulierungsbehörde. Dazu kämen strenge Nichtdiskriminierungsverpflichtungen, die durch umfangreiche Monitoring- und Transparenzverpflichtungen abgesichert werden.

Frederic Ufer, Geschäftsführer den Branchenverbands VATM, erklärte:(öffnet im neuen Fenster) "Zwei Jahre hat sich die Regulierungsbehörde Zeit gelassen und den Markt auf ein starkes Signal pro Wettbewerb warten lassen. Wir begrüßen eine richtige Entscheidung der Bundesnetzagentur, für die es allerhöchste Zeit wurde."

Deutschland wäre ein gutes Stück weiter beim Glasfaserausbau, wenn dieser Hebel deutlich früher reguliert worden wäre, sagte Ufer. Statt über das Gigabitgrundbuch wäre eine Öffnung der IT-Systeme (Megaplan) der Telekom im Wege einer dem Grundsatz des Equivalence-of-Input-Prinzips (EoI) folgenden Nichtdiskriminierungsvorgabe besser gerecht geworden, meinte Ufer. Bei EoI muss das verpflichtete Unternehmen dieselben Einkaufskonditionen und Bedingungen anbieten, wie es dies bei seinem Eigenvertrieb macht.

Glasfaser Nordwest lässt seine FTTH-Zugänge bereits von 1&1 vermarkten. Rund eine Million Haushalte und Unternehmensstandorte seien somit seit der ersten Jahreshälfte 2024 von der neuen Kooperation abgedeckt, betonten die Partner.


Relevante Themen