Bundesnetzagentur: 30 Messungen an drei Kalendertagen
Die Bundesnetzagentur hat festgelegt, wann der Netzbetreiber/Provider den Vertrag nicht erfüllt. Es muss viel gemessen werden.

Die Bundesnetzagentur hat am 8. Dezember 2021 die Vorgaben für ein neues Minderungsrecht bekanntgegeben, mit dem Verbraucher bei schwacher Datenrate ihre Monatszahlungen kürzen dürfen.
Demnach müssen für den Nachweis 30 Messungen an drei Kalendertagen gemacht werden. Dabei sind ein Mindestabstand von jeweils einem Kalendertag zwischen den Messtagen sowie eine Verteilung der Messungen über den Tag vorgeschrieben.
Für eine Abweichung bei der minimalen Geschwindigkeit reicht es, wenn diese an zwei von drei Messtagen unterschritten wird. Für die maximale Datenrate liegt eine Minderleistung vor, wenn an zwei von drei Messtagen 90 Prozent des Maximums nicht einmal erreicht werden.
Bei der normalerweise zur Verfügung stehenden Geschwindigkeit erkennt die Behörde eine Abweichung an, wenn die Datenrate in 90 Prozent der Messungen nicht erreicht wird.
Wirksam wird die Verfügung am 13. Dezember 2021. Zeitgleich wird die Bundesnetzagentur eine überarbeitete Version ihres Messtools bereitstellen. Die Messungen werden in der App hinterlegt. "Verbraucher können eine Minderleistung mit unserem Messtool mit vertretbarem Aufwand rechtssicher nachweisen", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Was Kunden dann genau tun müssen, um ihr Geld zurückerhalten, erklärt die Bundesnetzagentur jedoch nicht. Im Telekommunikationsgesetz (TKG) sind neue Verbraucherrechte zu nicht erreichten Datenraten enthalten. Kunden können das vertraglich vereinbarte Entgelt mindern oder den Vertrag außerordentlich kündigen.
Netzbetreiber wollen nichts garantieren müssen
Der Branchenverband VATM lehnt die im novellierten Telekommunikationsgesetz (TKG) vorgesehenen Minderungsrechte als "besonders problematisch" ab. Im Festnetz stünden die TK-Anbieter vor der großen Herausforderung, dass sie Leistungsangaben in die Verträge aufnehmen müssten, obwohl jeder Politiker wisse, dass die Leistung bei Kupfernetzen mit jedem Meter Kupfer abnehme und jeder Anschluss - ohne jede Schuld des Anbieters - eine sehr unterschiedliche Leistung aufweise, sagte VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner am 30. November 2021.
"Hinzu kommt, dass die Verkabelung im Wohnhaus ebenso wie kundenseitige Einstellungen an den Geräten und WLAN in der Praxis oft zu Verschlechterungen führten. Vor allem aber sind Schwankungen aufgrund hoher Reserven in den Netzen oft völlig unerheblich für den E-Mail-Verkehr oder für ruckelfreie Videos", sagte Grützner.
Nutzer zahlen pro Monat teilweise zweistellige Beträge zu viel, wenn sie weniger als 50 Prozent der vereinbarten Download-Geschwindigkeit erhalten. Das ergaben Berechnungen der Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv) auf Grundlage der Messungen der Bundesnetzagentur, die am 10. November 2021 veröffentlicht wurden.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
keiner wird zu irgendwas gestuft.... wenn du dich verschreibst wirst du auch nicht in...
Genau weil es solche IRRGLÄUBER GIBT und FEIGLINGE 1. Internet ist neudings...
Wobei es ja nicht mal auszuschließen ist das DG schon dort ins Peering investiert wo es...
Das fiese ist ja auch das z.B. die Telekom praktisch immer Paid Peering haben will. Das...