Bundesministerien: Quellcode-Einsicht aller Netzwerkausrüster durch BSI kommt
Die Netzbetreiber und Bundesministerien haben sich grob darauf verständigt, dass alle Ausrüster künftig einer Zertifizierung und Offenlegung der Quellcodes unterliegen. Dem Bundesinnenministerium geht das bei 5G nicht weit genug.

In der US-Kampagne gegen die Beteiligung Huaweis am Ausbau des künftigen 5G-Netzes zeichnet sich eine Einigung der Bundesministerien in Deutschland ab. Laut Informationen des Handelsblatts fand ein Treffen der Staatssekretäre des Bundesinnenministeriums, des Auswärtigen Amtes, des Bundeswirtschaftsministeriums, des Bundesverkehrsministeriums, des Bundeskanzleramts, der Bundesnetzagentur und des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) statt. Zuvor hatten Vertreter der deutschen Netzbetreiber auf Vorstandsebene ihre Ansicht dargelegt.
Wie das Handelsblatt aus Teilnehmerkreisen erfuhr, verständigte man sich bei dem Treffen darauf, dass die neuen Sicherheitsanforderungen unter anderem eine Verpflichtung zur Zertifizierung der verwendeten Ausrüstung durch das BSI und die Einsicht der Quellcodes beinhalten sollen. Die Anforderungen sollen dem Vernehmen nach nicht nur für 5G-, sondern auch für 2G-, 3G- und 4G-Netze gelten. Huawei hatte dies in der Vergangenheit selbst gefordert und war vom BSI deshalb als Vorbild für andere Netzbetreiber dargestellt worden. "Ein komplettes Verbot von Huawei-Technik soll es nicht geben", berichtet das Handelsblatt.
Das BSI bestätigte dem Handelsblatt, dass das Treffen stattgefunden habe. Die Prüfung bezüglich der neuen Sicherheitsanforderungen dauere an, betonte das Bundesinnenministerium.
Um Huawei vom Ausbau des 5G-Netzes auszuschließen, prüft das Bundesinnenministerium eigenen Angaben zufolge eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes. Andere Ministerien, das Bundeskanzleramt und die Netzbetreiber sind offenbar dagegen. Ein Sprecher des Innenministeriums erklärte Golem.de am 31. Januar 2019: "Die Willensbildung der Bundesregierung über konkrete Maßnahmen ist nach wie vor nicht abgeschlossen. Sofern die Sicherheit der TK-Netze in Frage steht, wäre generell die Anpassung des § 109 TKG inkl. des Kataloges von Sicherheitsanforderungen nach § 109 Abs. 6 TKG ein möglicher Ansatz." Die 5G-Netze würden als einer der Grundpfeiler der vernetzten Wirtschaft und Gesellschaft anzusehen sein und seien damit in Gänze als Infrastruktur von außerordentlicher Bedeutung auch für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
Auch die Firmware? Das glaubt doch keiner
plappert hat es sich im Rektum der Amis bequem gemacht
Bei Betriebsystemen für PCs, Routern, Servern, usw. funktioniert das. Warum erscheint es...
Ich bin tatsächlich für OpenSource, einsehbar für jeden. Wie soll man sonst Vertrauen...
Anscheinend hast du die letzten Jahre hinter dem Mond gelebt. Man muss nirgendwo was...