Bundeskartellamt: VW und Bosch dürfen an automatisiertem Fahren forschen

Volkswagen und Bosch dürfen das automatisierte Fahren gemeinsam weiterentwickeln. "Wir beobachten derzeit ein Rennen um die innovativsten Lösungen bei der Forschung an dieser Zukunftstechnologie. Aufgabe des Kartellamts ist es, den Wettbewerb bereits auf der Ebene der Forschung und Entwicklung zu erhalten, da hier die Grundlagen für zukünftige Produkte und Märkte gelegt werden" , erklärte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt(öffnet im neuen Fenster) .
Die Unternehmen arbeiten an einer 360-Grad-Video-Perception-Software, die Signale und Daten von Kameras, Radaren und weiteren Sensoren zusammenführt und verarbeitet.
Bosch bringt in die Forschungskooperation das Wissen bei der Entwicklung automatisierter Fahrsysteme ein, VW kann durch seine große Flotte kontinuierlich und in Echtzeit Massendaten generieren, die für die künstliche Intelligenz wichtig sind.
Das Bundeskartellamt teilte mit, es habe sich bei der Entscheidung an den Maßstäben der europäischen F&E-Gruppenfreistellungsverordnung orientiert. Diese enthält eine kartellrechtliche Ausnahme für Kooperationen im Forschungs- und Entwicklungsbereich.