Bundeskartellamt: VW darf Software mit Rivian entwickeln

Der Wolfsburger Autohersteller VW darf wie angekündigt mit dem US-Start-up Rivian kooperieren. Das Bundeskartellamt gab am 29. Juli 2024 die Gründung eines Joint Ventures zwischen beiden Firmen sowie den Erwerb einer VW-Minderheitsbeteiligung an Rivian fusionskontrollrechtlich frei. "Weder besteht hier aufgrund des Vorhabens Anlass zur Sorge, noch sind anderweitig durchgreifende Wettbewerbsprobleme zu befürchten" , sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt laut Pressemitteilung (öffnet im neuen Fenster) zur Begründung.
VW und Rivian hatten die geplante Zusammenarbeit Ende Juni 2024 bekannt gegeben . Der Elektroautohersteller Rivian werde seine Expertise in elektrisch-elektronischer Architektur (E/E-Architektur) und Softwareplattformen in die Partnerschaft einbringen, hieß es. Volkswagen will bis zu 5 Milliarden US-Dollar investieren .
Dem Bundeskartellamt zufolge befindet sich die E/E-Architektur in einem Umbruch, "da die bisher vorherrschenden Architekturen mit vielen verteilten Steuereinheiten im Markt als nicht mehr ausreichend für zukünftige Fahrzeuge angesehen werden" . Diese würden aufgrund des absehbaren Wechsels zur E-Mobilität künftig deutlich mehr elektrische und elektronische Elemente enthalten, was auch im Hinblick auf das autonome Fahren gelte.
Das Joint Venture, an dem beiden Firmen zu 50 Prozent beteiligt sind, lasse dabei keine erhebliche Behinderung des Wettbewerbs erwarten. "Dies gilt unabhängig von der Frage, ob man die E/E-Architektur als Ganzes oder unterschiedliche Teilsysteme und Teilleistungen als relevanten Markt betrachtet" , heißt es weiter. Es werde auch künftig ein ausreichendes Angebot von Leistungen für Fahrzeughersteller geben, mit dem diese E/E-Architekturen aufbauen können.